Kursgewinne besteuern

Richtig soll das sein? Für wen? Doch nur für die Aktionäre und den Aufsichtsrat. Das reicht mir bei weitem nicht.

Unternehmerische Entscheidungen, die die SteuerzahlerIn und die Sozialkassen derart belasten, bedürfen dringend juristischer und staatlicher Eingrenzung. Hier hat das Interesse der Allgemeinheit Vorrang. Wenn Großunternehmen Massenentlassungen vornehmen, macht es Sinn, wenn sie für die entlassenen Arbeitnehmer Arbeitslosengeld und Sozialabgaben so lange tragen, bis die Menschen wieder einen tariflich bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden haben. Dies hätte zu geschehen unter staatlicher Aufsicht. Gleiches gilt bei der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Außerdem müsste jedes Unternehmen, das sich als Steuerzahler in Deutschland verabschiedet, ggfs. in den letzten 20 Jahren erhaltene staatliche Subventionen wieder zurückzahlen. Dann dürfen sie gehen.

Eine weitere Maßnahme zur Eingrenzung unverschämten Machtmissbrauchs wäre eine europaweit einheitlich geregelte tarifliche Gleichheit. Das würde bedeuten, dass es sich für Unternehmen nicht mehr lohnt, ins Ausland abzuwandern. Der Blick auf Börsendaten würde zeigen, dass wieder eine normale, stabile Kursentwicklung eintritt, die die Spielermentalität von Banken und Spekulanten nachhaltig dämpfen würde. Eine saftige Besteuerung von Kursgewinnlern käme der Staatskasse sehr zugute, sodass die Politik wieder in die Lage versetzt würde, ihren sozialstaatlichen Verpflichtungen auch nachzukommen.

Und die Allgemeinheit würde teilhaben können an den Rekordgewinnen dieser Unternehmen, was wieder zu einer erhöhten Binnennachfrage führen würde. B. RINGLAGE-LOCHNER, Essen