: Folter für die Freiheit
Kann Deutschland durch Folter erzwungene Aussagen ausländischer Geheimdienste benutzen, wie es Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sagt? Dürfen deutsche Behörden Menschen im Ausland vernehmen, die zuvor gefoltert worden sind? Darf ein Rechtsstaat überhaupt davon profitieren, wenn Verdächtige gefoltert werden? Wo ist die rote Linie, die nicht überschritten werden darf? SEITE 3, 16, 18