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Archiv-Artikel

Big Brother GEZ

Datenschutzbeauftragter stuft Stempel-Verfahren zur Befreiung von der GEZ als verfassungwidrig ein

Von mnz

Bremen taz ■ Bremens Datenschutzbeauftragter Sven Holst übt heftige Kritik an dem von der GEZ geübten Verfahren zur Befreiung der ALG-II-EmpfängerInnen von den Rundfunkgebühren: Die aktuelle Praxis (taz berichtete) sei verfassungswidrig.

Die bei der GEZ vorzulegenden Bescheide enthielten eine „Vielzahl von sensiblen Daten“, die für eine Befreiung von der Gebühr „keineswegs erforderlich“ seien. Dazu zählten Informationen über die Wohnsituation der AntragstellerInnen, deren Sucht- oder Gesundheitsprobleme oder eine Schwangerschaft. „Das verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Recht zur informationellen Selbstbestimmung“, klagt Holst – und müsse „umgehend abgestellt“ werden.

Genau das ist aber noch nicht geschehen, so Holst – auch wenn der Rechtsausschuss der Bürgerschaft bereits im November „umgehende“ Änderungen angemahnt habe. Auch in der Senatskanzlei arbeitet man an dem Thema – an einem runden Tisch, der „zeitnah“ zu einem Ergebnis kommen soll. mnz