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Archiv-Artikel

„Du läufst rum wie ein Walross“

DISKRIMINIERUNG Mobbing ist nicht leicht nachzuweisen. Erst seit 2006 sind Klagen im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes möglich

Mobbing-Abc

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: kurz AGG, verbietet Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung und des Alters. Es ist August 2006 in Kraft getreten.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: kurz ADS und im Zuge des Inkrafttretens des AGG geschaffen, erhielt bislang insgesamt 8.810 Anfragen, am häufigsten, weil sich die Betroffenen wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert fühlten.

Justiz: Die erwartete Klagewelle blieb bislang aus. Wie viele Klagen es aufgrund des AGG gab, ist nicht bekannt. Die Justizstatistik weist AGG-Klagen nicht gesondert aus.

Statistik: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nannte in einer Statistik als häufigste Klagegründe: Alter (36 Prozent), Geschlecht (28 Prozent), Behinderung (18 Prozent).

Bewertung: Nachgewiesenes Mobbing wurde von den Gerichten bislang unterschiedlich bewertet: Die Entschädigungssummen reichten von 5.000 Euro bis zu 100.000 Euro. Die Höhe ergibt sich gewöhnlich aus der Summe von drei bis sechs Monatsgehältern.

VON SIMONE SCHMOLLACK

Heute ist ein großer Tag für Sedika Weingärtner, vielleicht der größte in ihrem Leben überhaupt. Schon früh betritt sie das Arbeitsgericht Nürnberg, im Saal 222 wird heute das Aktenzeichen 2CA828309 verhandelt. Es ist ihr Fall. Und der hat eine Dimension, wie sie die Bundesrepublik noch nicht erlebt hat. Es geht um Mobbing, Diskriminierung und um 2 Millionen Euro.

Auf diese Summe verklagt Sedika Weingärtner ihren früheren Arbeitgeber, den Konzern Siemens. 2 Millionen Euro, so hoch soll der körperliche und materielle Schaden sein, den das Unternehmen der Strategin im „Global Procurement“, wie Weingärtners Stelle bei Siemens heißt, zugefügt haben soll. Sedika Weingärtner sagt, sie sei über Jahre hinweg gemobbt, diskriminiert und beleidigt worden – nicht durchgängig, aber immer wieder. Es hatte 2002 begonnen und endete im Sommer 2009, als ihr gekündigt wurde. „Ich war massivem Druck und subtiler Gewalt ausgesetzt. Ich bin krank geworden und musste nach einem Zusammenbruch am Arbeitsplatz sogar in die Klinik. Fast wäre ich gestorben“, sagt Sedika Weingärtner. „Es ist wie ein Trauma. Ich weiß nicht, ob ich jemals wieder richtig arbeiten kann.“

Sedika Weingärtner ist 45 Jahre alt und eine kleine, schlanke, gepflegte Frau. Wenn sie spricht, ist sie oft nicht zu stoppen, dann kann sie sich auch schon mal in wortreichen Details verlieren. Dann muss man Geduld haben.

1991 kam sie als Alleinerziehende mit drei Kindern aus Afghanistan nach Deutschland. Sie musste das Land verlassen, weil sie politisch verfolgt war, sagt sie. In der Hauptstadt Kabul hatte sie als Fernsehjournalistin gearbeitet. Sie landete in Nürnberg, heiratete einen deutschen Mann, lernte zügig Deutsch und einen neuen Beruf.

Als Einkaufsmanagerin bekam sie 2001 im Bereich Siemens-Sektor Industry in Nürnberg einen Job im mittleren Management und betreute internationale Projekte: China, Indien, USA. „Ich bin versiert auf meinem Gebiet“, so Weingärtner.

Irgendwann begannen die Mobbingattacken, erst leise und schleichend, später massiv. Ihr wurde so viel Arbeit aufgedrückt, berichtet sie, dass sie mehr als zehn Stunden im Büro saß, um das Pensum zu schaffen. Sedika Weingärtner schuftete auch nach Feierabend und an Sonntagen. Sie wurde in einen kleinen Raum verfrachtet, man redete nicht mir ihr. Als Einkaufsmanagerin, die viel unterwegs war, brauchte sie ein Notebook, so wie andere Mitarbeiter auch. Und bekam einen alten Rechner hingestellt.

Sie wurde von ihren Chefs beschimpft, sagt sie. Dabei sollen Wörter gefallen sein wie „Dreck“, „Schlamperei“, „Araber“ und Sätze wie „Du läufst hier wie ein Walross rum“ und „Du bringst als Frau ein derartiges Potenzial an Widerstand mit, dass jeder Mann dadurch seine Ehre beleidigt und verletzt fühlt“. So steht das in der Klageschrift, die Grundlage sind E-Mails und das Mobbing-Tagebuch von Sedika Weingärtner.

Sie sagt: „Ich wurde als Frau und als Ausländerin diskriminiert. Meine Chefs haben mir den Job zur Hölle gemacht.“ Warum hatten die Vorgesetzten ihre Mitarbeiterin auf dem Kieker? Sedika Weingärtner: „Ich soll einer anderen Frau angeblich die Stelle weggenommen haben.“

Mobbing-Experten sagen, dass in der Regel grundlos gemobbt wird. Häufig geht es um Macht und Führungsansprüche, sagt Monika Hirsch-Sprätz, Leiterin der Mobbing-Beratungsstelle Berlin-Brandenburg.

Den Höhepunkt der Attacken gegen ihre Person erlebte Sedika Weingärtner seit 2004, als sie ihr viertes Kind bekam. „Nach zwölf Wochen Mutterschutz wollte ich wieder arbeiten“, sagt Sedika Weingärtner. Aber bei Siemens wollte man sie nicht mehr haben, ihr wurde geraten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sedika Weingärtner lehnte ab. Sie wurde degradiert und in die Poststelle versetzt, sie fühlte sich isoliert. „Ich wurde sogar in Fäkaliensprache beschimpft“, sagt sie. Vom Betriebsrat hatte die Frau zunächst Unterstützung. Die Kündigung aber unterschrieb das Gremium.

„Mobbing- und Diskriminierungsfälle häufen sich, und die Leute wissen nicht, wie sie sich wehren können“, sagt Frank Jansen. Um das zu ändern, gibt es Menschen wie ihn. Und Gesetze. Der Bad Hersfelder Jurist ist Fachanwalt für Antidiskriminierungsrecht und vertritt Sedika Weingärtner im Gerichtssaal.

Bevor das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006 in Kraft trat, waren Fälle wie ihrer „normale“ Arbeitsrechtsprozesse. Schikanen, wie sie Sedika Weingärtner erlebte, konnten kaum verhandelt werden. Das AGG verbietet Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung und des Alters.

Seit 2006 hat Frank Jansen, zusammen mit seinem Kollegen Klaus Michael Alenfelder, hunderte solcher Prozesse durchgezogen, allein 50 waren es 2009. „In manchen Fällen gab es bis zu 258 Mobbing-Anklagepunkte“, sagt der Anwalt.

In der Weingärtner-Klageschrift ist die Rede von „Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Form von Benachteiligung, Belästigung und Diskriminierung“. Klaus Michael Alenfelder hat die Klage aufgesetzt. Er ist Professor für Wirtschaftsrecht und Leiter der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen und hat die Summe berechnet, um die es heute geht.

Über 1 Million Euro macht allein das Schmerzensgeld aus, das die beiden Anwälte ihrer Mandantin zusprechen lassen wollen. Dazu kommen Vermögens- und sonstige Schäden sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung, heißt es in der 203 Seiten langen Klageschrift.

Abschreckungseffekt

Grundlage für diese Zahlen sind EU-Richtlinien: Das Schmerzensgeld muss so hoch sein, dass es „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ ist. „Eine Entschädigung in der bislang üblichen Höhe von einigen Monatsgehältern steht in keinem Verhältnis zum erlittenen Schaden und bringt kein Unternehmen dazu, Diskriminierung zu unterlassen“, sagt Klaus Michael Alenfelder.

Klaus Michael Alenfelder rechnet es vor: Ein Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro. Wird eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro gezahlt, macht das lediglich 0,0005 Prozent des Umsatzes aus. Anwalt Alenfelder sagt: „Das ist nicht mal Portokasse.“

Rechnet man diese Zahlen um auf einen Durchschnittsverdienst von 30.000 Euro, sieht das so aus: 0,0005 Prozent ergeben 15 Cent Entschädigung. „Wen soll das abschrecken?“

Für Klaus Michael Alenfelder ist Diskriminierung kein Kavaliersdelikt: „Wer diskriminiert und mobbt, der tritt die Menschenwürde mit Füßen.“

Diskriminierung und Mobbing sind nicht leicht zu beweisen. Auch Richter bewerten Angriffe gegen eine Person oft nicht als Diskriminierung. Häufig hilft da nur ein Gutachten.

Auch Sedika Weingärtner hat sich eine Expertise anfertigen lassen. Dazu ist sie nach Bologna gefahren, zu Harald Ege. Er ist Arbeits- und Gerichtspsychologe und so etwas wie der Porsche unter den internationalen Mobbing-Gutachtern. Harald Ege hat bei Sedika Weingärtner „schwerwiegende psychosomatische Reaktionen“ festgestellt. Er sagt: „Psychische Gewalt wirkt stärker nach als körperliche. Die Wunde klafft immer wieder auf.“

Vor fünf Jahren hatte eine Angestellte der R+V-Versicherung den Konzern wegen Diskriminierung verklagt und 500.000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Das ist der bislang einzig öffentlich gewordene Fall dieser Art. Andere Verfahren, bei denen schon mal die Summe von 1 Million Euro verhandelt wurde, endeten mit einem Vergleich. Und blieben der Öffentlichkeit verborgen. Der Fall Sedika Weingärtner könnte juristische Geschichte schreiben.

Der frühere Arbeitgeber Siemens will sich zu dem Vorgang nicht äußern. „Kein Kommentar in einem laufenden Verfahren“, sagt Pressesprecher Jörn Roggenbuck zur taz.

Frank Jansen und Klaus Michael Alenfelder gehen davon aus, dass sie gewinnen werden. Aber sie richten sich auf einen langen Prozess ein. Fünf Jahre, schätzt Klaus Michael Alenfelder.