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Archiv-Artikel

„Die Entscheidung liegt beim Innensenator“

Obwohl Innensenator Körting häufig den Empfehlungen der Härtefallkommission folge, seien die Chancen gering, dass die Geschwister Junior und Yanga ein Bleiberecht bekämen, meint die PDS-Flüchtlingspolitikerin Karin Hopfmann

taz: Frau Hopfmann, wie kommt ein Flüchtlingsfall vor die Härtefallkommission?

Karin Hopfmann: Ein Härtefall liegt immer dann vor, wenn nach gesetzlichen Bestimmungen keine andere Möglichkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. Das wird von der Ausländerbehörde geprüft.

Was gibt es denn für Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Derzeit gibt es in Deutschland keine anderen Einwanderungsmöglichkeiten als Familienzusammenführung, Kapitalinvestitionen oder die Möglichkeit, dass man als Arbeitskraft angefordert wird. Wo dies nicht der Fall ist, können das Asylrecht oder humanitäre Gründe einen Aufenthalt begründen.

Wie ist die Lage im Fall des Geschwisterpaares aus Kamerun?

Die Kinder hängen aufenthaltsrechtlich an der Mutter. Wenn die Mutter wegen Straffälligkeit ausgewiesen wird, haben die Kinder eigentlich keine Chance.

Die Härtefallkommission hat für ein Aufenthaltsrecht für die Kinder plädiert.

Die Härtefallkommission prüft, wie lange die Betroffenen hier leben, ob sie integriert sind, ob gravierende Gesundheitsprobleme, aber auch Straftaten vorliegen. Sie entscheidet dann im Einzelfall, und ihre Entscheidung geht als Ersuchen, als Vorschlag an den Innensenator. Es ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Senator.

Also ist die Entscheidung über eine Abschiebung letztlich eine persönliche Entscheidung des Senators?

Das muss nicht so sein. Manchmal entscheiden auch Verwaltungsbeamte. Aber die letztendliche politische Entscheidung liegt beim Innensenator.

Warum?

Entscheidungen von Beamten können immer noch mal hinterfragt werden. Deshalb entscheidet in letzter Instanz immer Körting.

Und wie entscheidet er?

Der Innensenator entscheidet in etwa zwei Drittel der Fälle im Sinne der Härtefallkommission.

Kann man da eine Linie erkennen?

Es ist ja immer eine Einzelfallentscheidung. Der Innensenator hat aber mehrmals öffentlich gesagt, ihm gehe es vor allem um Integration von hier aufgewachsenen Kindern. Wer also hier die Schule besucht hat, Schulabschlüsse gemacht hat, hier aufgewachsen ist, dem wird er eher nicht zumuten, zurückzugehen.

Körting hat auch oft gesagt, Humanität sei nichts, was man fordern, aber etwas, was man gewähren könne.

Ob langjährige Integration ein humanitärer Bleibegrund ist, ist ein alter Streitpunkt zwischen uns. In solchen Fällen ist es immer nützlich, wenn sich das Umfeld engagiert und dabei hilft, Integration nachzuweisen. Außerdem haben Jugendliche auch ein Selbstbestimmungsrecht. Es geht ja um ihr Leben.

INTERVIEW: ALKE WIERTH