: Keine Weihnachtshilfe für Alte
betr.: „Fiese Kürzung zum frohen Christfest“, taz vom 20. 12. 05
Die Meldung ist zu ergänzen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird die Weihnachtsbeihilfe, für Ältere und Behinderte, erstmals dieses Jahr nicht gezahlt, worauf die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern bereits hinwies. Rühmliche Ausnahme ist der Kreis Nordwestmecklenburg.
Begründet wird dies mit der Pauschalierung der einmaligen Leistungen in der Sozialhilfe, die zu einer Erhöhung der monatlichen Leistungen um ca. 45 Euro geführt hätte.
Übersehen wird dabei aber, dass von dieser Erhöhung Heimbewohner gar nichts haben. Deren Taschengeld, das ihnen nach Einsetzung der Sozialhilfe für die Heimkosten verbleibt, wurde im gleichen Zug von 30 Prozent (vor der Pauschalierung) auf 26 Prozent der Regelleistung gekürzt. Ein Ansparbetrag für besondere Ausgaben steht ihnen somit nicht zur Verfügung.
Das Handeln der zuständigen Behörden ist deshalb schlicht rechtswidrig. Bei allem Verständnis für den Sparzwang der öffentlichen Haushalte, wir reden von einem Betrag von 30 Euro pro Person und Jahr. GREGOR KOCHHANDiakonisches Werk Landesverband, Greifswald