Steigender Profit aus dem Heizungskeller

Die Energiekosten ärgern nicht alle Kleinverbraucher: Wer privat ein kleines Blockheizkraftwert betreibt, profitiert von den Rekordpreisen an der Strombörse in Leipzig. Zum Jahreswechsel erhöhte sich die Einspeisevergütung um 1,5 Cent

FREIBURG taz ■ Blockheizkraftwerke sind jetzt so attraktiv wie nie: Die Einspeisevergütung ist zum Jahreswechsel um gut 1,5 Cent je Kilowattstunde gestiegen – auf nun fast 12 Cent.

Blockheizkraftwerke sehen aus wie Waschmaschinen, eignen sich hervorragend für Mehrfamilienhäuser und lassen sich mit Gas, Öl oder auch Pflanzenöl befeuern. Ihr Charme: Bei einem Blockheizkraftwerk gehen nur 10 bis 15 Prozent der eingesetzten Energie verloren, weil man nicht nur Wärme produziert – sondern eine Heizungsanlage baut, die zugleich Strom erzeugt. Bei klassischen Großkraftwerken fällt die Bilanz viel schlechter aus; sie blasen durchschnittlich 60 Prozent der verheizten Energie als Verluste in die Umwelt.

Blockheizkraftwerke werden nun noch lukrativer, weil sie von den Kursgewinnen an den Strommärkten profitieren. Denn die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung bemisst sich unter anderem am mittleren Strompreis, der sich im vorangegangenen Quartal an der Strombörse EEX in Leipzig erzielen ließ. Und im vierten Quartal 2005 wurde am Spotmarkt in Leipzig mit durchschnittlich 6 Cent je Kilowattstunde ein neuer Rekordpreis für Strom erreicht – im dritten Quartal waren es erst 4,4 Cent. Nun bekommen auch die Kleinerzeuger diesen Preissprung ausbezahlt.

Und die Vergütung könnte weiter steigen: Am Terminmarkt der EEX werden Stromkontingente für das erste Quartal 2006 aktuell sogar mit 6,5 Cent je Kilowattstunde gehandelt. Hält sich dieser Trend bis Ende März, wird es ab April für Blockheizkraftwerke einen weiteren halben Cent Aufschlag geben.

Momentan erhalten die Betreiber von Blockheizkraftwerken fast 12 Cent pro Kilowattstunde, weil in die Einspeisevergütung nicht nur der aktuelle Marktpreis des Stroms einfließt. Zudem werden die vermiedenen Netzkosten erstattet, da die dezentralen Blockheizkraftwerke den Bedarf an Stromferntransporten reduzieren. Dies macht zumeist rund einen halben Cent je Kilowattstunde aus. Dritte Preiskomponente ist ein Zuschlag, der je nach Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme gesetzlich festgesetzt wurde; für neue Anlagen bis 50 Kilowatt liegt er bei 5,11 Cent.

Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), das im April 2002 beschlossen wurde, um private Kleinkraftwerke zu fördern. Auch die neue Regierung hält an diesem Ziel fest: CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, weiterhin den „Ausbau von dezentralen Kraftwerken und hocheffizienten KWK-Anlagen fördern“ zu wollen. BERNWARD JANZING