BVA deckelt Kassenchefs

HAMBURG dpa ■ Die Gehälter der Vorstände gesetzlicher Krankenkassen sollen künftig strikter begrenzt werden. Das Bundesversicherungsamt (BVA) übermittelte den Kassen zu Jahresbeginn neue Richtlinien für die Gehaltsbemessung. Kassenchefs sollen sich nicht zusätzliche Prämien oder übermäßige Pensionen genehmigen, berichtet Bild. BVA-Präsident Rainer Daubenbüchel sagte: „Wer sein Gehalt als öffentlich-rechtlich Bediensteter aus Zwangsbeiträgen verdient, ist den Versicherten gegenüber zum wirtschaftlichen Umgang mit dem Geld und zur Rechenschaft verpflichtet.“ Künftig dürfen die Kassen ihren Vorständen nur noch Gehälter „in notwendiger Höhe“ genehmigen; Manager sollen nicht mehreren Kassen zugleich vorsitzen, und Pensionen von mehr als 7.000 Euro sind unzulässig.