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Archiv-Artikel

Flugverbot für Weeze

Das Oberverwaltungsgericht Münster stoppt den Flugbetrieb in Weeze. Flughafen steht vor dem Aus

Von HOP

WEEZE taz ■ Der „Flughafen Niederrhein“ in Weeze steht vor dem Aus. Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster hat gestern die Genehmigung zur zivilen Nutzung des Flughafens aufgehoben. Grund für das Urteil sind „ungenügende Lärmschutzabwägungen“ in der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Eine Revision wurde abgelehnt.

Die benachbarten Gemeinden Sonsbeck und Bergen (Niederlande) sowie 16 Einzelpersonen hatten gegen die Genehmigung geklagt. „Wir werden die Möglichkeit einer Nichtzulassungs-Beschwerde prüfen“, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Die Behörde warte noch die schriftliche Begründung ab. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, könne der Flugbetrieb auf jeden Fall fortgesetzt werden.

Nach dem Abzug der Royal Air Force im Jahr 1999 hatten niederländische Investoren den ehemaligen Militär-Flughafen übernommen. Am 1. Mai 2003 wurde der zivile Flugverkehr eröffnet. Im Jahr 2004 nutzten knapp 800.000 Passagiere den Flughafen Niederrhein. Zum Vergleich: In Frankfurt/Main wurden im gleichen Zeitraum 51 Millionen Passagiere gezählt.

Eine Klage der Gemeinde Bergen hatte bereits nach wenigen Monaten zu einer Einschränkung des Wochenendbetriebs geführt. Am 8. Oktober 2004 musste die auf dem „Flughafen Niederrhein“ ansässige niederländische Fluggesellschaft V Bird Konkurs anmelden. 100 Beschäftigte verloren ihren Job in Weeze. Die Zukunft des Airports schien gefährdet. Die irischen Billigflieger von Ryanair retteten damals durch die Erweiterung ihres Angebots den Betrieb. Neben London wurden nun auch Glasgow, Barcelona, Rom und Stockholm angeflogen. HOP