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Archiv-Artikel

Das Antidiskriminierungsgesetz

Es war noch ein Projekt aus der rot-grünen Regierungszeit: das Antidiskriminierungsgesetz. Es sollte Schutz bieten vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Alter und Behinderung.

Der letzte Punkt macht das Gesetz auch zu einer Angelegenheit für Karin Evers-Meyer (SPD), die neue Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Auf dem „Welttag der Menschen mit Behinderungen“ Anfang Dezember bedauerte Evers-Meyer, dass sich die große Koalition nicht auf ein „übergreifendes Antidiskriminierungsgesetz“ habe einigen können. Sie werde sich dafür einsetzen, Diskriminierung insbesondere bei „Massengeschäften“ zu bekämpfen. Diese würden gegenüber Behinderten in „skandalöser Weise“ unter anderem durch „Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und von privaten Versicherungen“ betrieben.

Während die Grünen das Gesetz in seiner alten Fassung bereits in den Bundestag eingebracht haben, wo es am 20. Januar beraten wird, hat die große Koalition einen eigenen Entwurf verfasst, der weniger weit geht, aber dennoch die EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung umsetzen soll. Bereits einen Tag nach der Rede der Behindertenbeauftragten wurde bekannt, dass in diesem Entwurf „Behinderung“ ein Diskriminierungsmerkmal sein soll – und das, obwohl dazu keine eigene EU-Richtlinie vorlag. Inhaltlich geht es genau um die auf dem Behindertentag angeprangerten „Massengeschäfte“ und „privaten Versicherungen“. Das ist auch ein Sieg für Evers-Meyer. TAZ