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Rathaus muss Auskunft geben

RECHT Parlamentsfraktionen brauchen keine besonderen Gründe, um Akten einsehen zu düfen, sagt das Verwaltungsgericht in Braunschweig

Bibs und Piraten beargwöhnen die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit einem Mäzen

Der Braunschweiger Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) hat eine Schlappe einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zwei seiner Entscheidungen als rechtswidrig eingestuft. Dabei stellte es fest, dass Bürgermeister ihren Ratsmitgliedern grundsätzlich umfassend Auskunft und Akteineinsicht gewähren müssen. „Diese Anträge müssen nicht begründet werden“, erklärte das Gericht.

Geklagt hatten die Fraktionen der Bürgerinitiative Braunschweig (Bibs) sowie der Piraten. Beide beäugen misstrauisch die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem Mäzen Richard Borek und dessen Stiftung. Borek hat wiederholt Projekte der Stadtgestaltung mitfinanziert. Die Bibs befürchtet, dass er sich dabei einen unverhältnismäßig großen Einfluss gesichert und auch noch sein Bild in der Öffentlichkeit verschönert hat.

„Wie weit kann so jemand einer Stadt seinen Geschmack aufzwingen und mit welchen Mitteln?“, fragt Karl Eckhardt von der Bibs. Boreks Einfluss auf die Stadtplanung sei problematisch. Sein Verhältnis zur Stadt müsse zumindest transparent sein.

Laut Gericht hatte die Piratenpartei Verträge des Münzhändlers mit der Stadt im vollen Wortlaut einsehen wollen. Oberbürgermeister Hoffmann lehnte das ab und verlangte stattdessen „konkrete Tatsachenfragen“.

Die Bibs hatte gebeten, vier Verträge über Schenkungen und Mediendienstleistungen lesen zu dürfen. Auch das lehnte Hoffmann ab, weil die Bibs nicht schlüssig begründet habe, warum sie ausgerechnet hier ihre Kontrollfunktion für die Verwaltung wahrnehmen wolle. Als die Bibs ihren Antrag erläuterte und zugleich klagte, gab der Oberbürgermeister nach. Doch der Bibs reichte das nicht: Sie bat das Gericht, grundsätzlich festzustellen, dass Hoffmann die Akteneinsicht hätte gewähren müssen.

In beiden Fällen, urteilte das Gericht, hätte der Oberbürgermeister „eine Darlegung der Motive oder eine sonstige Begründung nicht verlangen dürfen“. Jedes Ratsmitglied habe das Recht und die Pflicht, eigenverantwortlich an den Aufgaben des Rates und der Kommune mitzuwirken. Dazu müsse es so umfassend wie möglich unterrichtet sein. Auskunft und Akteneinsicht dürfe der Bürgermeister „nur in engen Grenzen verweigern“.

Das Urteil erleichtere die Arbeit der Kommunalparlamente, erklärten die Piraten. „Die Einsicht in Verwaltungsunterlagen muss unabhängig sein von Mehrheiten oder dem guten Willen des Hauptverwaltungsbeamten“, sagte Ratsherr Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann.

Das Urteil könne dazu führen, dass die Verwaltung übermäßig durch Auskunftsersuchen belastet werde, warnte die Stadt Braunschweig. Sie behalte sich vor, eine Berufung zu beantragen.  GERNOT KNÖDLER

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