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Archiv-Artikel

Leermedien + Kneipenrecht

PRIVAT-TV Mehr Geld muss her. Die Regierung soll dabei mithelfen

Von STG

Nach den Verlegern steigen nun auch Deutschlands Privatsender in die Bütt, um die neue Bundesregierung von ihren Forderungen zu überzeugen. Wie man das macht? Man lädt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Symposium „Perspektiven für die Kreativität“ – und lehnt strengere Auflagen bei Nachrichten und Infosendungen, wie sie derzeit von einigen Medienpolitikern auf Landesebene diskutiert werden, ab. Natürlich habe auch RTL eine „gesellschaftliche Aufgabe“, sagte Gerhard Zeiler, oberster Chef der europaweiten RTL Group: Doch schon heute „stimmen Umfang der Auflagen und unsere heutigen Möglichkeiten nicht mehr überein“. Denn Nachrichten sind teuer.

Dafür sollen nun Leistungsschutzrechte her – eine Art besonderes Recht, das nicht mehr nur Autoren, Regisseure, Journalisten als Urheber kennt, sondern auch den ganzen Sender bzw. die ganze Zeitung. Den Verlegern hat’s Schwarz-Gelb schon versprochen. Nun wollen auch die Sender ran. Praktisch könnte das so aussehen, dass sie von der „Leermedienabgabe“, die für DVD- und andere Rohlinge fällig wird, abbekommen. Auch das „Kneipenrecht“ soll geändert werden: Dann würden Kneipiers für Public Viewing zu Kasse gebeten – bisher ist das nur der Fall, wenn sie dafür Eintritt nehmen.

Die Justizministerin schloss das nicht mal völlig aus – was den Privatsender-Oberlobbyisten Jürgen Doetz schon mal hoffnungsfroh stimmte. Bei seiner anderen Kernforderung, dem Werbeverbot für ARD und ZDF, fuhr ihm dagegen seine eigene Klientel in die Parade: Das halte er für „wünschenswert, aber leider völlig unrealistisch“, beschied Thomas Ebeling, Chef der ProSiebenSat.1 AG. „Herr Ebeling, teilen Sie bitte unseren Optimismus, dass da was drin ist“, rief Doetz milde verzweifelt, RTL-Boss Gerhard Zeiler guckte streng. Und die Ministerin? Ist eh nicht zuständig, öffentlich-rechtlich ist schließlich Ländersache. STG