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Archiv-Artikel

Nicht in den eigenen Reihen

DIENSTGEHEIMNISSE Die Hamburger Innenbehörde hat offenbar ein Ermittlungsverfahren gegen den Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders, verhindert

Im Interview hatte Lenders Details zur Polizeipräsenz auf dem Schanzenfest genannt

Die Hamburger Innenbehörde hat offenbar ein Ermittlungsverfahren gegen den Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders, verhindert. Wie Recherchen des Radioprogramms NDR Info ergaben, wollte die Generalstaatsanwaltschaft gegen den Gewerkschafter bereits im vergangenen Jahr wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen ermitteln.

Anlass für diese Ermittlungen ist demnach ein Interview, das Lenders im August 2012 der Nachrichtenagentur DAPD gegeben hatte. In dem Interview hatte Lenders Details zur Polizeipräsenz auf dem wenige Tage später stattfindenden Schanzenfest preisgegeben: die genaue Zahl der eingesetzten Hundertschaften, deren Herkunft aus anderen Bundesländern sowie die Tatsache, dass 2012 deutlich weniger Beamte eingesetzt wurden als in den Vorjahren.

Durch das Interview und dessen anschließende Verbreitung in der Presse sah die Staatsanwaltschaft Hamburg offenbar den Anfangsverdacht für einen Verrat von Dienstgeheimnissen gegeben. Um aber gegen den Polizeibeamten Lenders ermitteln zu können, benötigte sie eine Ermächtigung des obersten Dienstherrn, also von Hamburgs Innensenator Michael Neumann. Nach Informationen von NDR Info hat Neumann diese Ermächtigung allerdings nicht erteilt – und somit ein Ermittlungsverfahren schon im Anfang unterbunden.

Ein solcher Eingriff der Behörde in die Arbeit der Staatsanwaltschaft sei kritisch zu sehen, sagte der Strafrechtler Tim Burkert. Laut Gesetz wird die Ermächtigung zur Ermittlung gegen Polizeibeamte nur dann nicht erteilt, wenn es sich um Bagatellen handele oder durch ein Ermittlungsverfahren und einen anschließenden Prozess polizeisensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Beide Kriterien, so Burkert, träfen in diesem Fall offenbar nicht zu.