Bahn soll zahlen

NRW will sich im Bundesrat für einheitliche Entschädigungen bei Bahn-Verspätungen einsetzen

BERLIN/DÜSSELDORF dpa/taz ■ Nordrhein-Westfalen will Entschädigungen für Verspätungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr einheitlich festschreiben. Das schwarz-gelbe Kabinett halte an einer entsprechenden Initiative fest, die die rot-grüne Landesregierung November 2004 in den Bundesrat eingebracht hat, erklärte eine Sprecherin des NRW-Verbraucherministeriums. Ziel sei es, die Rechte von Fahrgästen gesetzlich zu verankern. Diese betreffe auch die Deutsche Bahn. Die Initiative sei vor dem Machtwechsel in Nordrhein-Westfalen von allen Fraktionen im Landtag unterstützt worden.

Die frühere Umweltministerin des Landes, Bärbel Höhn (Grüne), erklärte: „Es macht Sinn, diesen Gesetzentwurf auch im Bundestag zu thematisieren.“ Die Einschätzung der Bahn, schärfere Entschädigungsregelungen könnten zu Fahrpreiserhöhungen führen, verstehe sie nicht. „Die Bahn hat schließlich aus den massiven Verspätungen gelernt und ist besser geworden. Wir wollen nur, dass sie noch besser wird“, erklärte Höhn, die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz ist.

Aktuell sind den Angaben zufolge die Entschädigungen bei der Bahn im Fernverkehr zwar einklagbar. Der Konzern könnte die Bedingungen theoretisch aber jederzeit selber ändern. Fahrgastverbände und Verbraucherpolitiker drängen darauf, die Entschädigungen für Verspätungen bei der Bahn gesetzlich zu regeln. Der Fahrgastverband Pro Bahn sieht die bisherige Praxis kritisch. „Der Kunde muss schon Durchhaltevermögen zeigen“, sagte Sprecher Hartmut Buyken dem „Tagesspiegel“. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand relativ hoch. „Besonders, da die Höhe der Entschädigung teilweise im Bereich des Lächerlichen liegt“.