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Archiv-Artikel

Auf Bewährung draußen

Eberswalder Bürgermeister wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt. Laut Gericht hat er Bauherren 190.000 Euro Ablöse erlassen. Verurteilter will Revision

Der Eberswalder Bürgermeister Reinhard Schulz (parteilos) ist wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sah es am Dienstag als erwiesen an, dass Schulz 1998 umgerechnet 190.000 Euro aus der Stadtkasse veruntreute, indem er zwei Bauherren eine Ablösesumme für 49 nicht gebaute Autostellplätze erließ. Schulz will Revision gegen das Urteil einlegen. Er hatte die Vorwürfe in dem Verfahren stets zurückgewiesen.

Dem Urteil zufolge wird Schulz, der für die Zeit des Prozesses beurlaubt war, für die nächsten drei Jahre „die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter“ aberkannt. Er verliere damit seinen Beamtenstatus und Pensionsansprüche, sagte Richterin Ulrike Phieler-Morbach in der Urteilsbegründung. Außerdem muss Schulz rund 15.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Gericht gehe davon aus, dass diese Summe im Zusammenhang mit der Minderung der Stellplatz-Ablöse von einem Investor gezahlt worden ist, sagte die Richterin. Damit habe sich der Vorwurf der Bestechlichkeit bestätigt.

In dem Verfahren ging es um den Bau eines Einkaufszentrums und eines Geschäftshauses im Zentrum von Eberswalde durch zwei Investoren. In beiden Fällen habe der Bürgermeister im Jahr 1998 auf einen Teil der Ablösesumme für nicht gebaute Stellplätze verzichtet, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit habe er sich der Untreue schuldig gemacht.

Schulz hatte im Prozess geäußert, er habe in der Stadt ein investorenfreundliches Klima schaffen wollen und deshalb die Ablösesumme gemindert. Die entsprechenden Entscheidungen habe er nicht allein getroffen. Die damals geltenden Vorschriften zur Schaffung von Parkplätzen hätten sich bei Verhandlungen mit potenziellen Investoren immer wieder als Problem erwiesen.

Kommunen können Bauherren zur Schaffung von Autostellplätzen verpflichten und ihnen zugleich die Möglichkeit einräumen, stattdessen eine Ablösesumme zu zahlen.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren plädiert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über die dienstrechtlichen Konsequenzen des Schuldspruchs will Barnim-Landrat Bodo Ihrke (SPD) nach Mitteilung der Eberswalder Kreisverwaltung bis zum Wochenende entscheiden. Eine vorläufige Dienstenthebung des Bürgermeisters sei nicht ausgeschlossen, hieß es. Außerdem soll eine Kürzung seiner Dienstbezüge für diese Zeit geprüft werden. DPA