In Sachen Günter Wallraff

Journalist darf nicht Stasi-IM genannt werden. Gericht weist Springer-Berufung zurück

Als ob Springer dieser Tage nicht schon genug Ärger hätte: Aber den langjährigen Konzern-Intimfeind Günter Wallraff als „Stasi-IM“ zu bezeichnen bleibt verboten. Gestern wies das Hanseatische Oberlandesgericht die Berufung der Axel Springer AG gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2004 zurück.

2003 hatten die Springer-Blätter Bild, Welt und Berliner Morgenpost unter Verweis auf neue Aktenfunde der Stasiunterlagenbehörde vom nun endgültig überführten „Stasi-IM Günter Wallraff“ geschrieben. Doch schon bald wurde zurückgerudert: Es gebe entsprechende Einträge über Wallraff, deren Aussagekraft sei aber weiter umstritten, so die Birthler-Behörde. Hintergrund der Auseinandersetzung waren Recherchereisen von Wallraff in der DDR.

„Nun hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht (…) festgehalten, dass es keine Zusammenarbeit Wallraffs mit der Stasi gegeben hat“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Presserklärung von Wallraffs Anwalt.

Kontakte zur Stasi hatte der Mann, der bei Bild Hans Esser war und in seiner fünfmonatigen Undercover-Tätigkeit die Redaktionspraktiken des Blattes enthüllte, dagegen sehr wohl eingeräumt. Naivität und Leichtfertigkeit könne man ihm vorwerfen – mehr nicht, so Wallraff 2004. Diese Grauzone wird wohl immer bleiben. Selbst wenn Springer per Zulassungsbeschwerde doch noch eine Fortsetzung des gestrigen Urteils, das eigentlich keine Revision zulässt, erzwingt. Entschieden sei, so der Konzern, ist noch nichts. „Man weiß bei denen ja nie“, sagte Wallraff gestern der taz. STG

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Apropos Springer: Bei Springer-Chef Mathias Döpfner sind uns gestern („Springer-TV vor dem Aus“) die Tageszeiten und folglich die Gazetten-Titel etwas durcheinander geraten: Döpfner war nicht Chefredakteur des Hamburger Abendblattes, sondern der Hamburger Morgenpost. T’schuldigung.        (taz)