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Archiv-Artikel

FDP klagt gegen neue Transparenz

Der Streit um Nebenjobs von Abgeordneten geht in eine neue Runde. Ein liberaler Parlamentarier klagt mit Unterstützung seiner Fraktion gegen die verschärften Verhaltensregeln. Er will die Einkünfte aus seinem Unternehmen nicht offen legen

AUS BERLIN DAVID DENK

Der Nebenjob steht ganz oben bei seinen veröffentlichungspflichtigen Angaben auf der Bundestags-Homepage. Dass er geschäftsführender Gesellschafter eines metallverarbeitenden Familienbetriebs im hessischen Babenhausen ist, daraus macht der FDP-Bundestagsabgeordnete Heinrich L. Kolb keinen Hehl.

Nur wie viel er als Unternehmer verdient, das möchte der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium lieber für sich behalten. „Konkurrenten könnten daraus Rückschlüsse auf die Situation meines Unternehmens ziehen und dadurch Vorteile im Wettbewerb erzielen“, befürchtet Kolb. Zudem wolle er seinen Bruder schützen, dessen Einkünfte indirekt auch aufgedeckt würden, da die Geschwister die 105 Jahre alte Firma zu gleichen Teilen geerbt haben.

Deswegen hat Kolb jetzt angekündigt, gegen die Ende Juni vom Bundestag gebilligte Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu klagen – „soweit es sich dabei um Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit handelt“.

Nebeneinkünfte müssen pauschalisiert in drei Stufen angegeben werden. Stufe 1 reicht von monatlich 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 von 2.000 bis 7000 Euro, und Stufe 3 greift bei Einkünften von mehr als 7.000 Euro.

Am 30. Dezember sind den 614 Parlamentariern die Ausführungsbestimmungen zu den ein halbes Jahr zuvor beschlossenen Verhaltensregeln zugestellt worden. Darin sind parlamentarische Tätigkeiten von der Anzeigepflicht ausgenommen. Mit seiner Klage will Kolb erreichen, dass eine weitere Einschränkung hinzugefügt wird: „Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit sind nicht anzeigepflichtig, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag stehen.“

Die FDP-Fraktion wird Kolbs Klage vorm Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß unterstützen. Sie hatte gegen die Verschärfung der Verhaltensregeln gestimmt. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen sieht darin einen Eingriff in Grundrechte. „Wir sind der Auffassung, dass nicht die Fortführung einer lange in Familienbesitz befindlichen Firma eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Parlaments darstellt“, sagte van Essen der taz, „sondern die Abgeordneten ohne Ausbildung und Berufserfahrung, weil sie von der Politik abhängig sind.“ Der FDP-Politiker befürchtet zudem einen Abschreckungseffekt auf politische Quereinsteiger aus der Wirtschaft.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, wirft der FDP „Fundamentalopposition“ vor. „Wer kritisiert, soll einen besseren Vorschlag machen, und nicht nur ‚Nein, nein, nein‘ schreien“, sagte Beck der taz. Transparenz sei das oberste Ziel der von ihm unterstützten Verschärfung der Verhaltensregeln. „Es geht nicht darum, Leute durch die geforderte Transparenz an den Pranger zu stellen, sondern zu verhindern, dass wirtschaftliche Interessen die politische Willensbildung beeinflussen.“