: Schirmherrschaft für DNA-Dusche
GRUNDRECHTE Der erste Bremer Supermarkt soll eine DNA-Dusche bekommen. Über die Zulässigkeit der Technik herrscht jedoch keine Einigkeit
Mehrfach wurde der CAP-Markt in Sebaldsbrück überfällen. Nun hat der Leiter des Hemelinger Polizeireviers vorgeschlagen, ihn als ersten Bremer Supermarkt mit einer so genannte DNA-Dusche auszustatten.
Doch die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Technik sind umstritten. Denn im Gegensatz zum Bremer Senat hält die Landesbauftragte für den Datenschutz, Imke Sommer, „das Besprühen von Menschen mit künstlicher DNA für einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.“
Die künstliche DNA wird seit 2009 in Bremen als erstem Bundesland in einem Pilotprojekt getestet. Im November hat die Polizei an rund 1.000 Haushalte gratis Flaschen mit der eindeutig identifizierbaren, farblosen Flüssigkeit verteilt. Mit ihr soll mögliches Diebesgut präpariert werden. Die Polizei soll es dadurch später mit einer Speziallampe als Hehlerware erkennen und dem Besitzer zuordnen können.
In der letzten Stufe des Pilotprojekts wurden auch zwei Duschen mit der Marker-Flüssigkeit am Ausgang von Bremer Tankstellen aufgestellt. Banken und weitere Geschäfte sollen folgen.
Bei einem Treffen zwischen der Datenschutzbeauftragten und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) Mitte Januar haben diese „ihre Positionen ausgetauscht“ – sie konnten sich also nicht einigen. Mäurer kündigte danach an, die Duschen bei privaten Einrichtungen künftig nur unter „Schirmherrschaft“ der Polizei aufzustellen. Die Betreiber müssen die Anlage nach bestimmten Kriterien anbringen, ihre Mitarbeiter schulen und Warnschilder aufstellen.
Ob dies genügt, um die grundsätzlichen Zweifel an der Zulässigkeit der Dusche auszuräumen, ist fraglich. „So werden privaten Betreiber zu staatlich lizenzierten Kooperationspartnern auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Das tut man, um die zwielichtige Rechtslage zu kaschieren“, sagt der Rechtsanwalt und Innendeputierte Rolf Gössner (Linke). Die zur Abschreckung potenzieller Räuber gedachte DNA-Sprühanlage werde „zu einem Strafverfolgungsinstrument, sobald ein mutmaßlicher Täter mit künstlicher DNA markiert wird“, sagt Gössner. Für so einen „strafprozessualen Eingriff in das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung“ fehle es jedenfalls bisher an einer Rechtsgrundlage.
Eigentlich sollte das Thema in der letzten Sitzung der Innendeputation besprochen werden. Doch der Tagesordnungspunkt wurde zugunsten einer Fragestunde in der Bürgerschaft abgesetzt. Erst im November hatte der Senat auf eine Grünen-Anfrage geantwortet, dass „ungeklärt“ sei, ob es sich um einen „Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ handelt, wenn jemand aus Versehen mit der synthetischen DNA besprüht werde.
CHRISTIAN JAKOB