: Städte müssen keinen heben
Finanzschwache Kommunen sollen nicht mehr gezwungen sein, ihre Gewerbesteuer zu erhöhen, hat der NRW-Innenminister verfügt. Von massiv steigenden Steuern kann jedoch keine Rede sein
VON DIRK ECKERT
Innenminister Ingo Wolf hat sich groß in Szene gesetzt: Er ist der Mann, der die geschundenen Städte und Gemeinden aus der „Hebesatzspirale“ befreit. Weil Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, bislang überdurchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesätze hätten festlegen müssen, sei es zu einem „ständigen Steigerungszwang“ bei der Steuer gekommen, teilte der FDP-Mann diese Woche mit. Denn jedes Mal, wenn eine Kommune ihren Hebesatz höher schraube, erhöhe sich der Durchschnitt, der aus den Sätzen der Kommunen vergleichbarer Größe berechnet wird. Die Folge: Steuererhöhung ohne Ende – der Alptraum nicht nur für Liberale.
„Die betroffenen Kommunen hatten dadurch einen Wettbewerbsnachteil, denn höhere Gewerbesteuern schrecken Unternehmen ab, sich anzusiedeln, begründete Wolf die Entscheidung. Damit hat der Minister nun Schluss gemacht. Künftig reicht der durchschnittliche Steuersatz, damit die zuständigen Aufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt. „Endlich mehr Freiheit für die Kommunen“, jubelte Horst Engel, der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag.
Allerdings ist die Behauptung von der Hebesatzspirale in NRW zumindest zweifelhaft. „Davon kann nach unserer Kenntnis keine Rede sein“, sagte ein Sprecher des Städtetages Nordrhein-Westfalen der taz. Auch aus Zahlen des Städte- und Gemeindebundes, die der taz vorliegen, geht hervor, dass der Großteil der Kommunen seine Gewerbesteuern von 2003 bis 2005 nicht erhöht hat. Dem Verband gehören 359 der 396 Kommunen in NRW an.
In der Praxis wurden die so genannten Prüfsteine des Innenministeriums, zu denen auch die überdurchschnittliche Gewerbesteuer zählt, oftmals als Kann-Bestimmung ausgelegt. „Der Hebesatz war eine der möglichen Voraussetzungen“, bestätigt auf Nachfrage eine Sprecherin des Innenministeriums. „Wenn eine Kommune einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegte, aber die Sätze nicht erhöhte, war das auch in Ordnung.“
So ist es zum Beispiel in Köln gelaufen. Obwohl es dort mittlerweile im dritten Jahr ein Haushaltssicherungskonzept gibt, weigert sich die Stadt, die Gewerbesteuer zu erhöhen. Der zuständige Regierungspräsident hat ihr das schon mehrfach nahe gelegt, aber vergeblich: Seit 1988 wurde in Köln der Hebesatz der Gewerbesteuer nicht mehr erhöht.
„Die Bezirksregierung hätte das auch anweisen können“, kritisierte Horst Becker. Der kommunalpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion hätte sich von der Regierung eine Regelung gewünscht, bei der die Aufsichtsbehörde im Einzelfall entscheiden kann. Dass Kommunen nicht frei entscheiden dürfen über ihre Verschuldung, verteidigt er. „Irgendwann müsste ja doch das Land einspringen, wenn eine Kommune handlungsunfähig wird.“
„Die Städte und Gemeinden vor Ort können am besten entscheiden welche Hebesätze angemessen sind“, sagt dagegen Andreas Wohland vom Städte- und Gemeindebund NRW. Sein Verband begrüßt die Entscheidung aus Düsseldorf. „Das ist eine Rücknahme eines Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung.“ Und auch die Industrie ist natürlich begeistert. „Ein langjährige Forderung ist erfüllt“, jubelte die Kölner Industrie- und Handelskammer.