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Archiv-Artikel

das wichtigste EU: Riester-Rente ändern

EU-Kommission: Gesetz verstößt gegen Freizügigkeit und diskriminiert ausländische Arbeitnehmer

BRÜSSEL afp ■ Die als „Riester-Rente“ bezeichneten deutschen Vorschriften zur steuerbegünstigten Alterszusatzversorgung verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen Gemeinschaftsrecht. Deshalb hat die Behörde gestern die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz zu ändern, da es gegen das Gebot der Freizügigkeit für Arbeitnehmer verstoße. Damit werde die Pflicht verletzt, Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen einzuräumen wie ihren inländischen Kollegen.

Je nach Ausgang des Rechtsstreits droht der Bundesregierung eine Klage wegen Vertragsverletzung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Auffassung der Brüsseler Behörde werden gebietsansässige und gebietsfremde Arbeitnehmer in Deutschland nach den Vorschriften zur Riester-Rente ungleich behandelt. Die Riester-Rente als staatlich geförderte Form der privaten Vorsorge sei in mehrerer Hinsicht nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. So sei zulageberechtigt nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sei. Gebietsfremde Arbeitnehmer, die weniger als 90 Prozent ihres Familieneinkommens in Deutschland verdienten, könnten dagegen nicht in den Genuss der Zulage kommen, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland entrichteten.

Brüssel stößt sich auch daran, dass das mit der Zulage geförderte Kapital nur für den Erwerb einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung verwendet werden könne, wenn diese in Deutschland liege. Dies bedeute, dass es für Grenzgänger nicht möglich sei, mit ihrem Sparkapital eine Wohnung an ihrem Wohnsitz zu kaufen.