Gesetzeswidrig

Der legendäre Hamburger Kessel sorgte 1986 international für Aufsehen. Aber nicht nur spektakuläre Ereignisse lassen Hamburgs Polizei immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen. So erklärte das Verwaltungsgericht sowohl einschüchternde „Vorkontrollen“ als auch die „einschließende Begleitung“ bei Demos für rechtswidrig. 2005 stellte sich heraus, dass Festnahmen bei Bambule-Demos in der City 2002 rechtswidrig waren und ein polizeiliches Auftrittsverbot für eine Punk-Band bei einem Stadtteilfest in Ottensen ein verfassungswidriger Verstoß gegen die Kunstfreiheit war. KVA