PROZESS UM DICKMANN’S SCHOKOKÜSSE: Das dickere Ei rettet die Storck KG
DÜSSELDORF | Dickmann’s „Dicke Eier“ sind dick genug, um nicht als Plagiat gelten zu können. Das hat das Landgericht Düsseldorf gestern vorläufig entschieden. Eine Werbeagentur aus Münster hatte die Klage eingereicht. Sie machte geltend, der August Storck KG, die die Marke Dickmann’s vertreibt, die Idee für eiförmige Schaumküsse angeboten zu haben – die Form hatte sie sich patentieren lassen. Storck habe seine Produkte nun aber deutlich gedrungener gestaltet und ihnen auch noch eine Rille verpasst, so die Richter. Damit habe sie den Markenschutz wohl nicht verletzt. (dpa)
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