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Archiv-Artikel

Die Kalaschnikow im Abstellraum

Ein Munitionssammler muss 1.800 Euro Geldstrafe zahlen, weil er als Kriegswaffen deklarierte Militärpatronen hortete

Von cja

Bremen taz ■ Alex W. redet nicht viel. Wie das eben ist, wenn man etwas erklären soll, wozu einem keine rechte Erklärung einfallen mag. Zum Beispiel, warum man große Mengen Gewehr- und Panzermunition, die zum Teil unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, in seiner Wohnung ansammelt. Und das jahrelang.

Der 26-jährige Mechaniker hat insgesamt 156 Patronen – größtenteils allerdings harmlose Übungsmunition – in seiner Wohnung gehortet, darunter auch ein riesiges 20mm-Geschoss, wie es in der Bordkanone einiger Bundeswehrpanzer verwendet wird. Deswegen hat die Bremer Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz gegen W. erhoben.

Alles begann mit einem anderen Sammlerstück, nämlich einem Nachbau einer Kalaschnikow. Erwerb und Besitz dieses Nachbaus sind völlig legal, funktioniert er doch nur mit Gaspatronen. Sein Pech: Alex W. hat Freunde, die ihren Streit mit seiner Gas-Kalaschnikow austragen wollten. Und Nachbarn, die die Polizei riefen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung förderte sie die von ihm „auf dem Flohmarkt“ gekaufte Munition zu Tage. Im Abstellraum.

Die einzige scharfe Patrone in der Wohnung von W. war ein verbreitetes Kleinkaliber, wie es auch in Jagdwaffen verwendet wird. Allerdings handelte es sich um eine Sonderausführung mit einem Leuchtspuraufsatz. Dieser diene dazu, so ein Sachverständiger vor Gericht, „im Dunkeln die Schussbahn zu verfolgen.“ Eine so aufgerüstete Patrone gilt als Kriegswaffe und ihr Besitz wird erheblich härter bestraft als die konventionelle Variante ohne „optische Schusskontrolle“.

Immerhin: Der Angeklagte ist weder vorbestraft – noch besitzt er eine Waffe, mit der er all die Patronen hätte verfeuern können. Am Ende muss Alex W. für sein Hobby 1.800 Euro Strafe bezahlen. cja