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Archiv-Artikel

Polizeiliches Führungszeugnis reicht

Es ist richtig, dass derjenige, der Bürger dieses Landes werden will, auch Grundsätzliches über die Kultur dieses Landes wissen sollte. Das entspannt das Zusammenleben, weil man kulturell bedingte Fettnäpfchen vermeidet. „Kennen“ reicht, annehmen muss man diese Kultur wie z. B. das Aufstellen eines Weihnachtsbaumes im heimischen Wohnzimmer aber (noch) nicht.

Es ist richtig, dass sich der Einbürgerungswillige an die Verfassung und die daraus resultierenden Gesetze dieses Landes halten muss. Dass der Einbürgerungswillige einen Rechtsstatus erreicht hat, aus dem heraus er die Einbürgerung überhaupt beantragen kann, setzt voraus, dass er eben diese Bedingung in der Vergangenheit schon erfüllt hat. Hätten die bisherigen Handlungen des Bewerbers nach seinem jahrelangen Aufenthalt in der BRD der Verfassung entgegengestanden, wäre dies aktenkundig. Gibt es einen besseren Beleg als ein polizeiliches Führungszeugnis?

Um diese Tatsache zu umgehen, wählt Frau Kelek anstatt „Gesetz“ und „Verfassung“ lieber die Begriffe „Regeln“ und „Grundordnung“. An die soll man sich nicht nur halten, die soll der Einbürgerungswillige auch noch rückhaltlos akzeptieren. In einer Gesellschaft, wo die Bandbreite der „Regeln“ vom Love-Parade-Marschierer bis zum Schuhplattler-Begeisterten reicht, (wobei hier der eine die Regeln des anderen bestimmt nicht akzeptiert) fragt man sich, wie Frau Kelek diese Begriffe zu füllen gedenkt.

GABRIELE BOOS-NIAZY, Wesseling

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