Unterm Strich

Neuer Move im Suhrkamp-Streit: Der Verlag hat einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) beim Amtsgericht in Berlin eingereicht. Was das genau bedeutet, wissen nur Wirtschaftsfachleute. Hintergrund ist, dass Minderheitengesellschafter Hans Barlach auf eine Auszahlung von bilanziellen Gewinnen in Millionenhöhe bestanden hat, in der Sache auch vor Gericht recht bekam – die Ausschüttung den Verlag aber finanziell gefährdet hätte. „Im Rahmen des jetzt beantragten Verfahrens“, pressemitteilt Suhrkamp, „können diese Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz geschützt werden.“ Im Klartext: Barlach bekäme kein Geld, Suhrkamp bliebe handlungsfähig. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Schutzschirmverfahren ist kein klassisches Insolvenzverfahren.“