Gericht spricht fünf Polizisten frei

Der Vorwurf der Körperverletzung eines Palästinensers bei Bush-Besuch konnte nicht nachgewiesen werden

Was der Palästinenser Khaled M. gesucht hat, ist Gerechtigkeit. Nun fühlt er sich, als hätte er eine Ohrfeige bekommen. Die fünf Polizisten, die angeklagt waren, ihn zusammengeschlagen zu haben, sind gestern vom Amtsgericht vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. „Das tut sehr, sehr weh“, kommentierte Khaled M. den Richterspruch fassungslos.

Dass der Prozess mit einem Freispruch für die Beamten ausgehen würde, hatte sich nach dem Plädoyer des Staatsanwalts bereits angekündigt (die taz berichtete). Der Vorfall hatte sich am 22. Mai 2002 am Rande des Besuchs von US-Präsident George Bush ereignet. Die seitdem verstrichene Zeit hat für die Angeklagten gearbeitet. Auch der Umstand, dass Polizisten von geschlossenen Einheiten kein individuelles Kennzeichen an ihrer Uniform tragen, hat die Aufklärung des Falles alles andere als begünstigt. „Das zentrale Problem in Prozessen wie diesem ist, dass Uniformierte für Zeugen nicht als Individuen identifizierbar sind“, sagt Anwalt Wolfgang Kaleck, der Nebenklagevertreter von Khaled M.

Der heute 37-jährige Palästinenser M. hatte seinerzeit mit einer Palästinafahne an der Wegstrecke des US-Präsidenten demonstriert. Ganz allein, mit Badelatschen an den Füßen, hatte er die Fahne geschwenkt, als mehrere Mannschaftswagen neben ihm stoppten. Was danach genau geschah, konnte in dem Prozess trotz ausgiebiger Vernehmung von insgesamt 26 Zeugen nicht geklärt werden.

Etwa die Hälfte von ihnen hatte gesehen, dass Uniformierte dem Demonstranten die Fahne entrissen, den Mann mit Schlägen und Tritten zu Boden brachten und dort weiter traktierten. Die andere Hälfte hatte von Seiten der Polizisten keine Misshandlungen wahrgenommen. Dafür wollten sie aber einen aufgebrachten Khaled M. gesehen haben, der einen Beamten von hinten ansprang und in den Würgegriff nahm.

Vieles spreche dafür, dass der Vorwurf der Körperverletzung im Amt „im Kern zutrifft“, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt. Die Taten seien jedoch keinem der Beamten konkret nachzuweisen. Dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ folgend sei deshalb Freispruch zu beantragen. Diese Auffassung vertrat gestern auch der Richter: „Kein Zeuge konnte auch nur einem einzigen der Angeklagten konkret eine strafbare Handlung zuordnen.“

Der Nebenklagevertreter Kaleck hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Angeklagten hätten auf den friedlich am Straßenrand stehenden arabischen Bürger reagiert wie auf ein „rotes Tuch“. Ein individueller Schuldnachweis für eine Verurteilung sei nicht erforderlich, weil die Beamten gemeinschaftlich gehandelt hätten. PLUTONIA PLARRE