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Archiv-Artikel

„Tür noch einen Spalt offen“

SCHULKONFLIKT CDU und GAL ändern Schulgesetz und führen Elternwahlrecht ein. Bis 24. Februar sind weitere Änderungen möglich – falls Reformgegner wollen

Das Elternwahlrecht

■ Bisher müssen Kinder das Gymnasium nach Klasse 6 verlassen, erzielen sie in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen nicht wenigstens einen Schnitt von 4,0. Bei zwei Fünfen in den Hauptfächern wird nach Klasse 5 abgeschult.

■ Künftig gilt: Wer keine Gymnasialempfehlung hat, kann ein Probejahr machen. Am Ende von Klasse 7 entscheidet die Zeugniskonferenz – nach den genannten Regeln.  (kaj)

Nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Schulreform haben CDU und GAL eine Änderung des Schulgesetzes eingebracht. Es soll ein Elternwahlrecht nach Klasse 6 in Form eines Probejahres am Gymnasium geben. Außerdem verpflichtet sich Schwarz-Grün auf eine „Qualitätsgarantie“, die von einem Sonderausschuss überwacht wird.

Beides ist Teil der Zugeständnisse, die die Fraktionsspitzen in den Verhandlungen der Initiative „Wir wollen lernen“ (WWL) gemacht hatten. Sollte diese an den Verhandlungstisch zurück kehren, wären bis zum 24. Februar noch weitere Gesetzesänderungen möglich, sagte CDU-Fraktionschef Frank Schira am Donnerstag: „Die Tür ist noch einen Spalt offen.“ Dann tagt die Bürgerschaft zum letzten Mal, ehe am 18. März die Anmeldefrist für den Volksentscheid beginnt.

Mit der Gesetzesänderung will Schwarz-Grün auf die Kritik an der geplanten Reform eingehen. „Für Eltern ist die Mitbestimmung über die Schullaufbahn ein sehr wichtiger und emotionaler Punkt“, sagte GAL-Fraktionschef Jens Kerstan. Mit dem Sonderausschuss reagiere man auf die Sorge, die Primarschule sei nicht gut vorbereitet. Nächste Woche sollen erste Gespräche mit SPD und Linkspartei über einen Konsens geführt werden. „Wir versuchen“, so Kerstan, „in der Bürgerschaft eine einheitliche Linie zu entwickeln“.

Derweil polemisiert WWL gegen das neue Elternwahlrecht. Anfang Januar hatte Initiativen-Sprecher Walter Scheuerl der Mopo gesagt: „Das wäre keine Lösung, weil dadurch die Gymnasien überlaufen würden.“ Im WWL-Kompromissangebot vom 22. Januar war denn auch kein Elternwahlrecht für Primarschüler geplant.

Nun bringt Scheuerl einen neuen Einwand. Die von Schwarz-Grün geplante Lösung sei ein „Zwei-Klassen-Elternwahlrecht“, weil der jetzt installierte Probestatus nur für die Kinder ohne Gymnasialempfehlung gelte. Kerstan erwidert, Empfehlungen nach Klasse 6 seien viel zuverlässiger als nach Klasse 4.

Stefanie von Berg von der Initiative „Pro Schulreform“ weist darauf hin, dass ein Probejahr für alle Siebtklässler einen anderen Teil der Schulreform gefährden würde: Gymnasien sollen von Klasse 7 bis 10 keine Schüler mehr abschulen, damit pädagogische Ruhe einkehrt. „Die 7. Klasse“, sagt von Berg, „soll eben kein Selektionsjahr sein“. Sie geht davon aus, dass nur wenige das Probejahr in Anspruch nehmen werden, weil die Eltern ja frühzeitig in die Schulformentscheidung eingebunden würden. Und anders als bisher Haupt- und Realschulen, biete künftig jede Stadtteilschule auch das Abitur an. KAIJA KUTTER

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