Wider den Abmahnwahn

URHEBERRECHT Verbraucherschützer fordern eine Überarbeitung des umstrittenen Gesetzentwurfs

Der Streit über den Gesetzentwurf gegen „unseriöse Geschäftspraktiken“ bei urheberrechtlichen Abmahnungen geht weiter. So hat der Bundesrat, in dem die Oppositionsparteien die Mehrheit haben, den Entwurf die Zustimmung verweigert; nun ist der Vermittlungsausschuss gefragt.

Hintergrund sind konträre Positionen von Verbänden der Kreativwirtschaft und Verbraucherschützern. Während Erstere durch das Gesetz eine „weitere Bagatellisierung von Rechtsverletzungen im Internet“ befürchten, fordern Verbraucherschützer ein Ende von Ausnahmeregelungen, die Abmahnanwälten weiter die Möglichkeit geben, Verbraucher übermäßig abzukassieren. Laut einem Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fallen 78 Prozent der Abmahnungen unter die Ausnahmeregelung, dass eine Begrenzung des Streitwerts nach „besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist“ und in diesen Fällen erheblich höhere Abmahngebühren fällig werden. Der Bundesrat fordert eine Streichung dieser umstrittenen Klausel und auch eine Herabsetzung des Streitwerts auf 500 Euro bei ersten Abmahnungen, wodurch sich die erstattungsfähigen Anwaltkosten auf rund 70 Euro halbieren würden.