: Position allgemeinen Missstands
Es gehe ihr „nicht um ein allgemeines Bettelverbot in der gesamten Stadt“, beteuert die Handelskammer in ihrem Positionspapier. Auch wolle sie „kein Vorgehen gegen Obdachlose“, sofern diese sich in der City „lediglich aufhalten“. Allerdings gebe es in Hamburg ausreichend Hilfsangebote für Bedürftige, so dass „niemand darauf angewiesen ist, seinen Lebensunterhalt durch Betteln, schon gar nicht in den genannten Straßenzügen, zu bestreiten“, heißt es in dem Papier wörtlich.„Grundsätzlich wünschenswert“ sei zwar ein Vorgehen nur „gegen Formen der organisierten oder aggressiven Bettelei“. Eine rechtliche Prüfung habe aber ergeben, dass dies „nicht in justiziabler Weise“ zu realisieren sei. Deshalb sei ein allgemeines Bettelverbot erforderlich, damit Polizei und Ordnungsdienste „gegen diese Missstände in einer praktikablen Weise vorgehen können“. SMV