: Protest mit Folgen
Verfahren wegen Space-Park-Besuchs eingestellt – Studierender muss 150 Euro Geldbuße zahlen
Bremen taz ■ 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation seiner Wahl muss ein Studierender zahlen, weil er mit einer schon benutzten Eintrittskarte versucht hatte, in den Space-Park zu kommen – eine Stunde vor dessen endgültiger Schließung.
„Aktion freier Eintritt“ hatten die Initiatoren es genannt – eine Protestaktion am Tag der Schließung des Bremer Space-Parks. Mit nachgemachten „Freikarten“ sollten die Bremer Bürger ermutigt werden, den Freizeitpark-Flop am letzten Tag seines Bestehens zu besuchen. Kostenlos, wohlgemerkt. Schließlich hatten die Steuerzahler sich schon zur Genüge an den Kosten für die Investitionsruine beteiligt, fanden die Protestler.
Ihre „Freikarten“ verteilten sie an vielen Orten in der Stadt – eine davon landete bei dem Studenten Fritz S. Dieser nahm die Gelegenheit wahr und wollte sich den Space Park wenige Stunden vor der endgültigen Schließung einmal von innen ansehen. Allerdings weigerten sich die Wachmänner, ihm mit seiner Karte Einlass zu gewähren. Daraufhin startete S. einen neuen Versuch. Diesmal mit einer echten Eintrittskarte, die er sich von einem anderen Besucher nach dessen Verlassen des Parks geben ließ. Viele andere Besucher seien an jenem Tag mit dieser Methode anstandslos hereingelassen worden, so S. Ihm wollte man das allerdings nicht durchgehen lassen – die Space-Park-Betreiber erstatteten Anzeige.
Im April vergangenen Jahres kam ein Strafbefehl: 600 Euro Bußgeld wegen versuchtem Beschaffen eines „rechtswidrigen Vermögensvorteils“, so die Begründung.
Bei einer Vergleichsverhandlung am vergangenen Mittwoch wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Das Bußgeld kann S. an eine Organisation seiner Wahl zahlen. Er entschied sich für eine Flüchtlingsberatungsstelle, findet die ganze Angelegenheit dadurch ein wenig erträglicher. „Wenn ich Pech gehabt hätte, hätte ich es an die Staatskasse zahlen müssen. Da ist es mir so doch lieber.“ cja