: Beispiel 3: Die Kinderfrau
Die Knaubs (Name geändert) könnten das Paradebeispiel für die CDU sein: Sie haben eine Kinderfrau. Mehr als einen halben Tag hält der sechsmonatige Max in der Kita noch nicht durch. Für nachmittags haben der Journalist und die Wissenschaftlerin deshalb eine arbeitslose Erzieherin engagiert.
Wollten die Knaubs sie legal beschäftigen, müssten sie weit über 1.000 Euro im Monat hinblättern. Zudem will die Erzieherin weiter Arbeitslosengeld beziehen. Also übt sie nun offiziell einen Minijob für 200 Euro im Monat aus, damit die Arbeitsagentur sie nicht zu anderen Jobs verpflichtet. Dazu aber hütet sie Max weitere 14 Stunden pro Woche schwarz. Insgesamt verdient sie 560 Euro bei den Knaubs.
Knaubs zahlen im Jahr rund 6.700 Euro an die Kinderfrau und gut 2.000 Euro für den Kitaplatz. Die Union will nun diese Kinderfrau aus der Schwarzarbeit holen. Nur: Das können die Knaubs sich einfach nicht leisten. Rechnet man mit 1.000 Euro für die legale Halbtagsbetreuung, dann wären die Knaubs statt 8.700 Euro im Jahr plötzlich 14.000 Euro los.
Mit der halblegalen Kinderfrau sparten Knaubs nach dem CDU-Modell 1.020 Euro Steuern. Würden sie ihre Kinderfrau legalisieren und teuer bezahlen, sparten sie 1.170 Euro, also nicht wesentlich mehr – hätten aber 5.280 Euro mehr für die Erzieherin ausgegeben: Die Legalisierung lohnt sich für sie nicht. OES