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Archiv-Artikel

OBERLANDESGERICHT Schadenersatz für Lehman-Anlegerin

FRANKFURT | Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen mangelhafter Beratung beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Mit diesem Urteil wies das Oberlandesgericht Frankfurt die Revisionsklage zurück. Denn die Sparkasse müsse sich eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen. Sie habe nicht über die Unwägbarkeiten der riskanten Geschäfte informiert. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Senat will die Revision zum BGH zulassen. (dpa)