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Archiv-Artikel

Weberling „hat nichts entworfen“

WIDERRUF In unserem Bericht „Weitere Entlassungen beim Weser- Kurier“ vom 3. 6. haben wir eine nicht zutreffende Behauptung über die Rolle des BTAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling verbreitet

Wir widerrufen hiermit die in unserer Ausgabe vom 3. 6. 2013 in dem Text „Weitere Entlassungen beim Weser-Kurier“ enthaltene Darstellung, Prof. Johannes Weberling habe „federführend als Aufsichtsratsvorsitzender“ die Strategie entworfen, die Anzeigenakquisition des Weser-Kuriers „einer neu gegründeten Firma zu übertragen und die MVB fortzuführen“. Die Entscheidung, die Anzeigenakquisition einer neu gegründeten Gesellschaft zu übertragen und die MVB fortzuführen, geht nicht auf Weberling zurück. Wie Weberling anwaltlich vortragen lässt, habe er „nichts entworfen“.

Richtig ist Folgendes: Weberling hat – damals noch als Anwalt - am 29. 8. 2007 ein Papier unter der Überschrift „BTAG - Zeittafel für das Outsorcing der MVB Medien Vermarktung & Betratung GmbH“ vorgelegt. Damals war er nicht im Aufsichtsrat der Bremer Tageszeitungen-AG. Die Firma wurde im Handelsregister im November 2011 eingetragen als „MVB Medien Beratung“. Auf drei Druckseiten hatte Weberling in dem Papier einen detaillierten Zeitplan für die Übertragung der Anzeigenakquisition auf diese neue Firma der Weser-Kurier-Mediengruppe, die MVB, entworfen. Darin ist als Ziel „ab dem 1.Januar 2009“ die „Möglichkeit zur einseitigen Änderung der Arbeitsbedingungen“ angeführt, der folgende Spiegelstrich erläutert als Alternative: „Ebenso Möglichkeit zur Schließung der MVB Medien Vermarktung & Betratung wegen Betriebsstillegung durch Neuvergabe des Dienstleistungsvertrages durch die BTAG an einen anderen Konkurrenten“.

Tatsächlich wurde dann im Frühjahr 2012 die Anzeigenakquisition weitgehend von der MVB auf die neu gegründete Firma SKC übertragen, die MVB aber nicht geschlossen. Diese die Idee von 2007 in diesem Punkt korrigierende Entscheidung der Mediengruppe Weser-Kurier fiel in der Zeit, als Johannes Weberling Aufsichtsratsvorsitzender war.

Es blieb von der MVB allerdings nur ein Restbetrieb mit einer kleinen Zahl von Mitarbeitern übrig, der im Monat kaum ein Prozent des früheren Umsatzes macht und mehr Lohn-Kosten hat als Anzeigen-Umsatz.

Mit dem Hinweis, dass die MVB „mit unveränderter Identität“ fort existiere, weswegen kein Betriebsübergang stattgefunden haben könne, verteidigt Weberling als Anwalt derzeit in einer Serie von Arbeitsgerichtsverfahren die SKC gegen die Beschäftigungsansprüche von einzelnen MVB-Mitarbeitern, insbesondere von Betriebsräten der MVB, die nicht in der SKC weiterbeschäftigt werden.

Bisher haben Anwalt Weberling und die von ihm vertretene SKC alle Verfahren in der ersten Instanz verloren. Für den Juli ist das erste Verfahren in der zweiten Instanz terminiert. Mit Beschluss vom 30. 5. 2013 hat das Arbeitsgericht Bremen zudem festgestellt, dass der „identitässtiftende Kern“ des Betriebes MVB auf die SKC übergangen sei, dass es sich daher um einen „Betriebsübergang nach 613a BGB“ handele und daher auch die Neuwahl eines Betriebsrates bei der SKC „unwirksam“ sei.

Redaktion der taz-Bremen