Kein Recht auf Netzadresse

Die Stadt Melle bei Osnabrück verliert Klage auf Herausgabe der Internet-Domain www.melle.de

„Eine überragende Verkehrsbedeutung“ hält die kleine Stadt Melle an der Autobahn von Hannover nach Osnabrück für eines seiner spezifischen Charakteristika und schließt daraus, sehr bekannt zu sein. Bekannter jedenfalls als eine Dachdeckerfirma im Harz, die im Besitz der Internetadresse ist, unter der die Stadt Melle so gerne zu finden wäre. Jetzt scheiterte die Kommune mit einer Klage auf Freigabe von www.melle.de.

Gestern veröffentlichte das Landgericht Osnabrück eine Entscheidung, nach der die Firma die Domain behalten kann. Das Gericht begründete dies damit, dass Städte und Gemeinden kein besonderes Recht auf den Schutz ihres Namens für Internetadressen haben. Es komme darauf an, wer als erster den Namen für sich beansprucht hat. Nur bei sehr bekannten Namen wie „Krupp“ oder „Shell“ lasse die Rechtsprechung Ausnahmen zu, so das Gericht. Die Stadt Melle bringe man weder mit einem überregional bedeutsamen Ereignis in Verbindung, etwa einer Sportveranstaltung, noch sei sie etwa als Geburtsort einer bekannten Persönlichkeit berühmt. Auch sei die Stadt nicht als geographisch markanter Punkt bekannt. taz/dpa