: Volkswagen macht Rente ab 58 möglich
Ein neues Altersteilzeitmodell hilft dem Konzernvorstand in Wolfsburg, die Stellenzahl wie geplant zu reduzieren
WOLFSBURG rtr/dpa ■ Der Autobauer VW hat sich mit der IG Metall auf ein neues Altersteilzeitmodell geeinigt. Die neue Regelung solle es Arbeitnehmern ermöglichen, bereits mit 58 Jahren und sechs Monaten aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, teilten VW und die IG Metall gestern mit. Niedersachsens IG-Metall-Chef Hartmut Meine forderte weitere Vereinbarungen nach dem VW-Modell und eine Abkehr von der Rente mit 67 Jahren.
„Niemand kann in der Fahrzeugmontage am Fließband im Akkord und Drei-Schicht-Rhythmus bis 67 arbeiten“, sagte Meine. Die Bundesregierung will die Rente ab 67 bis zum Jahr 2029 einführen und damit sechs Jahre früher als bisher anvisiert.
7.000 VW-Beschäftigte in den sechs westdeutschen Werken können die neue Regelung nutzen. Zusammen mit denjenigen, die bereits auf der alten Gesetzesbasis Ende 2003 Verträge unterschrieben haben, steigt das Potenzial auf über 13.000 Beschäftigte – mehr als ein Achtel der westdeutschen Belegschaft. Je nach dem wie das Angebot angenommen wird, kann VW nun die Streichung von 10.000 Arbeitsplätzen weitgehend über Vorruhestand bewältigen. Die von VW angebotenen Abfindungen werden bisher nur schleppend angenommen.
Der neue VW-Tarifvertrag ermöglicht eine Streckung der Altersteilzeit bis auf sieben Jahre. Er berücksichtigt damit die neue Gesetzgebung, wonach von 1952 an Geborene frühestens im Alter von 62 Jahren vorzeitig in Rente gehen können, wenn sie mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bisher war die Altersteilzeit bei VW auf fünf Jahre begrenzt.
Die VW-Mitarbeiter in Altersteilzeit bekommen 85 Prozent ihres letzten Nettogehalts. Dabei wird das auf die Hälfte reduzierte Einkommen zu 20 Prozent durch die Bundesagentur der Arbeit aufgestockt, wenn die frei werdende Stelle wieder besetzt wird. Weitere 15 Prozent werden durch VW ausgeglichen. Zudem gleicht der Konzern die Hälfte der Rentenabschläge aus, die durch den vorzeitigen Renteneintritt anfallen.