: Witwenrente nach kurzer Ehe
KOBLENZ dpa ■ Eine Witwe kann auch nach einer Ehe von nur knapp drei Wochen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Sozialgerichts Koblenz hervor. Zwar schließe das Gesetz bei so genannten Versorgungsehen einen Rentenanspruch aus. Die gesetzliche Vermutung, es handele sich um eine solche Versorgungsehe, könne jedoch im Einzelfall widerlegt werden (Az.: S 6 KNR 16/05). Das Gericht gab damit der Rentenklage einer Witwe statt. Die Klägerin hatte ihren krebskranken Mann Mitte September 2004 geheiratet. Am 6. Oktober 2004 starb er. Als die Klägerin Witwenrente beantragte, wurde ihr vorgehalten, nur aus Versorgungsgründen geheiratet zu haben. Daher bestehe kein Rentenanspruch. Das Sozialgericht beurteilte den Fall anders. Die Klägerin habe überzeugend dargelegt, dass sie bei der Heirat noch davon ausgegangen sei, dass der Mann wieder gesund werde. Außerdem verfüge sie über eine eigene Rente in Höhe von knapp 1.000 Euro und sei damit nicht der typische Versorgungsfall.