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Archiv-Artikel

Verordnete Gemeinsamkeit

PROTEST Gegner einer Initiative zur Aufwertung des Viertels gehen juristisch gegen eine Abgabe vor, die Befürworter nehmen es gelassen

Von FEZ
Bestimmt hier eine Minderheit über die Mehrheit?

Der Ostertorsteinweg und die Straße Vor dem Steintor – die Lebensader des Viertels – sind Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Mehrere Hauseigentümer haben Widerspruch gegen Kostenbescheide eingelegt, mit denen die Wirtschaftsbehörde eine Abgabe eintreibt, die alle Hauseigentümer zahlen müssen, seitdem Ostertorsteinweg und Vor dem Steintor ein BID sind.

BID steht für Business Improvement District – und bezeichnet ein genau festgelegtes Gebiet, in dem die Hauseigentümer in Eigenregie und mit eigenen Mitteln für eine Aufwertung sorgen. So jedenfalls lautet die Theorie hinter der Maßnahme, die aus den USA übernommen wurde und seit Juli 2006 auch in Bremen per Gesetz möglich ist.

Der BID im Viertel existiert seit Oktober 2009; geschaffen von einer Initiative, die die Zustimmung von 15 Prozent aller Hausbesitzer erhielt und damit die Vorgaben des Bürgerschaftsgesetzes erfüllte.

Dass für ein Veto gegen das BID allein 30 Prozent der Hausbesitzer nötig gewesen wären, ist für die BID-Gegner einer der schärfsten Kritikpunkte. Thomas Brand, Eigentümer des gleichnamigen Schuhgeschäfts am Ostertorsteinweg, etwa findet es „merkwürdig, dass eine Minderheit ausreicht, um ein Gesetz durchzudrücken“. Längst nicht alle Hausbesitzer seien über das Vorhaben informiert worden, da die Initiative über eine unvollständige Adressendatei – beruhend auf Angaben des Grundstücksamtes – verfügte, außerdem sei das in den Sommerferien gelaufen, als viele verreist waren. Brand ist sauer, weil er als Hausbesitzer nun die am Einheitswert orientierte Abgabe zahlen muss, deren sinnvolle Verwendung er anzweifelt. Knapp 1.500 Euro jährlich sind das in seinem Falle, Geld, das ihm für Investitionen am Gebäude fehlt. Von dem Geld will das BID etwa – wie im Dezember – Weihnachtsbeleuchtung und Tannenbäume finanzieren; Brands Geld wird, wie er sagt, also „in den Gulli geworfen“. Er und „mehrere andere Hausbesitzer“ haben Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und lassen prüfen, ob das Verfahren zur Einrichtung des BID korrekt war. Notfalls, sagt Brand, werde man bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen.

Norbert Cäsar vom gleichnamigen Haushaltswarenladen ist einer der BID-Initiatoren. Gemeinsam müsse man etwas tun, um die Attraktivität des Viertels dauerhaft zu sichern. Der juristischen Auseinandersetzung sieht er gelassen entgegen, zumal bislang 90 Prozent der Hauseigentümer keinen Widerspruch gegen die Zahlungsbescheide eingelegt hätten. FEZ