: Streiken bleibt erlaubt
Nordmetall unterliegt mit Organklage gegen betriebliche Streiks – will nun aber vors Bundesarbeitsgericht ziehen
Schwere Schlappe für die Metallunternehmen im Rechtsstreit über betriebliche Arbeitskämpfe bei Betriebsänderungen: Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat eine Organklage des Arbeitgeberverbandes Nordmetall für Hamburg und Schleswig-Holstein gegen die IG Metall-Zentrale in Frankfurt zurückgewiesen. Ziel der Unternehmer war, der Gewerkschaft Streiks für Sozialtarifverträge bei drohenden Massenentlassungen oder Betriebsstilllegungen zu untersagen. Damit „werden Streiks für Ergänzungs- und Sozialtarifverträge bei Betriebsänderungen ausdrücklich für zulässig erklärt“, so Daniel Friedrich, Sprecher der IG Metall Küste in Hamburg.
Seit 1998 praktiziert die IG Metall im Norden die Strategie einer betriebsnahen Tarifpolitik bei der Massenentlassungen nicht nur durch die gesetzlichen Verhandlungen zum Intertessens-Ausgleich sondern auch durch Tarifforderungen begleitet werden. Das soll die Folgen der Arbeitgeber-Entscheidung sozial abmildern. Anders als Betriebsräte können Gewerkschaften dazu auch Arbeitskampfmittel einsetzen. So geschehen 2003 bei der Firma Heidelberger Druckmaschinen im Werk Kiel. Obwohl Betriebsrat und Unternehmen bereits über einen Sozialplan verhandelten, forderte die IG Metall-Küste den Abschluss eines Sozialtarifvertrages für das Unternehmen. Als sich der Verband weigerte, rief sie zu Urabstimmung und Streik auf, der mehrere Wochen dauerte. Zuvor war der Versuch von Nordmetall gescheitert, den Arbeitskampf durchs Gericht untersagen zu lassen.
In einem Hauptverfahren vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt – dem Sitz der IG Metall-Zentrale – versuchte Nordmetall nun per Verbandsklage grundsätzlich solche Streiks für verfassungswidrig erklären zu lassen. Doch auch in Hessen blitzten die Metallunternehmer ab. „Ich bleibe dabei: Es ist unerträglich, dass gesetzlich normierte Verfahren für Betriebsänderungen durch die Gewerkschaft mit Arbeitskampfmaßnahmen ad absurdum geführt wird“, äußerte Nordmetall-Geschäftsführer Thomas Klischan sein Unverständnis.Das Urteile hebele „die grundgesetzlich geschützte Unternehmerfreiheit aus“. Er kündigte Revision vorm Bundesarbeitsgericht an.
Erleichterung hingegen bei der IG-Metall im Hinblick auf die aktuellen Konflikte im Eletrolux-Konzern in Nürnberg und Oldenburg. Der Versuch der Arbeitgeber, eine der „Verfassung zuwider laufende Einschränkung von Tarifautonomie und Streikrecht zu erreichen“, so Friedrich, „wurde damit abermals abgewehrt“. KVA