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Archiv-Artikel

Jobcenter muss Umzug zahlen

Ein Berliner Jobcenter muss einer allein erziehenden Mutter die Umzugskosten von Berlin nach Neu-Isenburg in Hessen bezahlen. Das entschied das Sozialgericht in Frankfurt am Main laut einer Mitteilung von gestern. Die Frau war arbeitslos und fand schließlich eine Anstellung in Neu-Isenburg. Dafür musste sie aber auch dorthin ziehen. Da sie den Umzug nicht aus eigenen Mitteln finanzieren konnte, klagte sie. Die Kosten seien zu übernehmen, wenn der Umzug in Zusammenhang mit dem Erwerb einer neuen Arbeitsstelle stehe, beschloss das Gericht. Der Wortlaut des Urteils ist unter Aktenzeichen 48 AS 17/06 ER beim Sozialgericht in Frankfurt am Main nachzulesen. DPA