: Wahlkampf vor Gericht
HARTZ IV-POLEMIK Auricher Justiz verfolgt Strafanzeige gegen Außenminister Westerwelle nicht weiter
Nach einer Anzeige eines Ostfriesen gegen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) wegen seiner umstrittenen Äußerungen zu Hartz IV-Empfängern gibt die niedersächsische Justiz den Fall ab. „Wir sind dafür nicht zuständig“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Werner Kramer gestern im ostfriesischen Aurich. Dort hatte vergangene Woche der arbeitslose Gunther Clemens aus Detern (Kreis Leer) Anzeige wegen Diskriminierung und Beleidigung gegen den Vize-Kanzler erstattet. Der Politiker hatte unter anderem gesagt: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“
Clemens, der sich juristisch beraten lässt, will die Anzeige vorerst aufrechterhalten, auch wenn sie in Berlin weiter bearbeitet werden sollte. „Es ist mir aber eigentlich egal, ob Westerwelle verurteilt wird oder nicht“, sagte er gestern. „Mir geht es um eine differenzierte Diskussion in der Debatte und nicht um das Schüren von Vorurteilen.“ Er wolle sich und andere Betroffene nicht als Wahlkampfobjekte benutzen lassen.
Anstatt über einige wenige schwarze Schafe zu reden, müsse über prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Niedrigverdiener und Mindestlöhne diskutiert werden, erklärte der gelernte Möbelschreiner und Speditionskaufmann. Er bezieht seit 2009 Hartz IV-Leistungen. (dpa)