: Stärkung als Ausnahme
Senat verteilt Zuständigkeiten für Bebauungspläne neu und schafft dabei Sonderplanungsgebiete. Opposition: Mitbestimmung wird beschnitten
Bebauungspläne sollen künftig komplett von den Bezirken aufgestellt werden. Wie der Senat gestern beschlossen hat, soll das „grundsätzlich“ gelten. Der Clou dabei sind die Ausnahmen: Der Senat schafft sich die Möglichkeit, große zusammenhängende Areale zu „Vorbehaltsgebieten“ zu erklären, in denen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Pläne aufstellt.
Die Bürgerschaft hätte dabei fast nichts mitzureden, befürchtet der GAL-Abgeordnete Claudius Lieven. Insgesamt wäre mit dem neuen „Bauleitplanfeststellungsgesetz“ keineswegs eine Stärkung der Bezirke verbunden, wie der Senat weismachen wolle, schimpfen GAL und SPD unisono. Der Senat schaffe Doppelstrukturen, die im Zuge der Verwaltungsreform eigentlich beseitigt werden müssten.
Schon nach der heutigen Gesetzeslage werden die meisten Bebauungspläne von den Bezirken aufgestellt. Die BSU prüft aber noch einmal, ob sie dabei rechtlich alles richtig gemacht haben. Das fällt künftig weg und beschleunigt den Planungsprozess. Für Pläne, die der Senat selbst bearbeiten möchte, gibt es einen „8er-Katalog“, der die Kriterien für Senatspläne enthält.
Dazu zählen Hauptverkehrsstraßen, Hochschulen, Wohngebiete mit mehr als 400 neuen Wohnungen sowie Arbeitsstätten von mehr als sechs Hektar Größe. Dieser Katalog soll durch die im Einzelfall auszuweisenden Vorbehaltsgebiete abgelöst werden, für die sich der Senat allerdings die Zustimmung der Bürgerschaft holen muss. Ein Beispiel dafür ist die Hafencity.
Liege die grundsätzliche Zustimmung vor, müsse die Bürgerschaft über den Verlauf der Planungen lediglich „zeitnah informiert“ werden, kritisiert der GAL-Abgeordnete Lieven. „Der Senat will die demokratischen Gremien von der Planung der Hafencity ausschließen“, argwöhnt er. Schließlich sei es ein Unterschied, ob Gremien am Planungsprozess beteiligt oder ob sie nur informiert würden. Im Übrigen sei der Stadtplanungsausschuss der Bürgerschaft viel zu beschäftigt, um sich im Detail mit Bebauungsplänen zu befassen. Dafür müsse ein Unterausschuss eingerichtet werden, verlangt er. Gernot Knödler