: Straftäter darf in Freiheit bleiben
Das erste Berliner Verfahren um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters ist geplatzt. Die Staatsanwaltschaft zog gestern ihren entsprechenden Antrag zurück, wie das Kammergericht mitteilte. Die Anklagebehörde verwies darauf, dass der Verurteilte laut zwei Sachverständigengutachten gegenwärtig für die Allgemeinheit nicht gefährlich sei. In dem Verfahren ging es um einen 36-jährigen Mann, der nach siebeneinhalb Jahren Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs von drei kleinen Jungen im März in die Freiheit entlassen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst als gefährlich eingestuft und eine Sicherheitsverwahrung angestrebt. Der Bundesgerichtshof hat dafür strenge Richtlinien aufgestellt. Bundesweit haben Gerichte sechs Mal diese Maßnahme angeordnet. dpa