: Kampf der Symbole
Der Karikaturen-Streit zeigt: Alle Gesellschaften kennen so etwas wie ihr Heiligstes. Doch nicht alle Gefühle können vor dem Gesetz in gleicher Weise als sakrosankt gelten
Während die einen in Karikaturen den islamischen Propheten verspotten, vernichten ihre Gegner politische Symbole: Fahnen mit weißem Kreuz auf rotem Grund, den Danebrog. Ein iranisches Massenblatt hat sich jedoch ein ganz anderes Symbol ausgesucht, um Rache zu nehmen: Es will Karikaturen zum Holocaust veröffentlichen.
Nicht überall, wo Religion reklamiert wird, geht es auch tatsächlich um den Glauben. Wir müssen freilich zur Kenntnis nehmen: In der auch künstlich aufgestachelten Erregung islamischer Massen rings um den Globus wird die westliche Welt mit einem Wiedergänger ihrer ganz eigenen Tradition konfrontiert: mit dem wütenden Bekenntnis zu einem Unantastbaren, einem „Heiligen“, einem Bekenntnis zu dem, was neben Kunst, Philosophie und Christentum eben auch zu den Fundamenten Europas gehört: dem Bilderverbot.
Als vor Jahren in Paris Martin Scorseses Film über die letzten Tage Jesu aufgeführt werden sollte, drohten katholische Fundamentalisten mit Bombenattentaten, weil im Film Jesus beim Liebesakt mit Maria Magdalena gezeigt wurde. Vor zwanzig Jahren verhinderten in Frankfurt am Main jüdische Demonstranten die Aufführung eines Stücks von Rainer Werner Fassbinder, weil es in ihren Augen antisemitisch war und die Würde von Überlebenden der Massenvernichtung verletzte. Im Übrigen ist in Deutschland die öffentlich geäußerte Behauptung, in Auschwitz seien keine Juden umgebracht worden, nicht strafbar, weil sie falsch ist, sondern weil sie die Würde der überlebenden Opfer verletzt.
Genau an diesem Punkt setzt nun mit traumwandlerischer Sicherheit ein iranisches Massenblatt an, indem es einen Wettbewerb zu Karikaturen über den Holocaust ausschreibt. Die Redakteure unterstellen, dass die Massenvernichtung der europäischen Juden durch die nationalsozialistischen Deutschen den heutigen westlichen Gesellschaften, zumal der deutschen, ebenso heilig ist wie der muslimischen Welt der Prophet. Sollten sie damit am Ende Recht haben? Wären wir wirklich bereit, auch hierzulande entschlossen für die Pressefreiheit einzutreten, wenn es um abfällige, die Würde der Opfer beleidigende Karikaturen zum Holocaust ginge? Ein bitterer Test!
Alle Gesellschaften, ausnahmslos alle, kennen, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, so etwas wie einen unantastbaren symbolischen Kern, ihr Heiliges, ihr Heiligstes. Das Heilige aber manifestiert sich genau darin, dass es unantastbar ist. Der Islam, eine Weltreligion, die – zumindest in Persien und Indien – Abbildungen von Menschen und Tieren durchaus zuließ, entstand im siebten Jahrhundert auf der arabischen Halbinsel aus einem dort beheimateten Judenchristentum, das auch im Übergang zum frühen Mittelalter noch dem Bilderverbot verpflichtet war. Dass Gott nicht abgebildet werden darf, war dem Stifter dieser Buchreligion, dem Propheten Mohammed, unzweifelhaft. Dennoch nehmen es manche islamische Strömungen mit dem aus den Quellen nur schwach begründeten Bilderverbot ohnehin nicht so genau, im Gegenteil: Gerade im Schiismus, dem die Redakteure des iranischen Massenblattes wohl angehören, ist es geradezu üblich, Mohammeds von seinen islamischen Feinden bei Kerbela getöteten Schwiegersohn Ali als Märtyrer so farbig und drastisch abzubilden, wie die spätmittelalterliche christliche Kunst einst den Schmerzensmann Jesus zeigte.
Im muslimischen Verbot, den Propheten abzubilden, kommen zwei ursprünglich unverbundene Tendenzen zum Ausdruck: erstens die allgemein menschliche Tendenz, das, was man für heilig und unantastbar hält und dadurch auch den Gläubigen ihre Würde verleiht, vor Verunreinigung zu schützen. Heilig können demnach Bilder und Abbilder ebenso sein wie Name und Begriff eines unsichtbaren Gottes. Hegel hat diese Form des Glaubens als „Religion der Erhabenheit“ bezeichnet. Die deutsch-jüdischen Philosophen Max Horkheimer und Theodor W. Adorno haben das hinter dem Bilderverbot stehende Problem in ihrer 1947 erschienenen „Dialektik der Aufklärung“ so exakt erfasst wie vermutlich niemand vor ihnen: „Gerettet wird“ so heißt es dort lakonisch „das Recht des Bildes in der treuen Durchführung seines Verbots“. Auf dieses Diktum lassen sich letztlich alle Kontroversen zurückführen, die etwa die Verfilmbarkeit des Holocaust betreffen: Während „Schindlers Liste“ des Verstoßes gegen das Bilderverbot geziehen wird, scheint ihm Claude Lanzmanns „Shoah“ zu genügen. Aber warum eigentlich?
Die perfide Strategie des iranischen Massenblattes zwingt indes zu problematischen Bewertungen und Einschätzungen: Zählen die seelischen Schmerzen von Menschen, die in Auschwitz zufällig der Vergasung entgangen sind und durch eine Karikatur ein Wiederaufleben des damaligen Traumas erleiden, nicht mehr als die Entrüstung aufgehetzter halbwüchsiger Männer in Djakarta oder Kairo, die vor allem an der Unfähigkeit der eigenen Regierungen verzweifeln, ihnen eine angemessene berufliche Zukunft zu bieten? Schließlich sind Gefühle, auch religiöse Gefühle, nicht unzugänglich und schon gar nicht sakrosankt: Sie können durchaus als mehr oder minder berechtigt erkannt werden. Der Schmerz, den Ariel Scharons Entscheidung, den Gaza-Streifen zu räumen, bei fanatischen jüdischen Siedlern auslöste, ist zwar psychologisch nachvollziehbar, kann aber kein Argument sein.
Auch seelischer Schmerz kann in seiner Intensität und Legitimität gewichtet werden. Das alles in betracht genommen, ist §130 StGB, der die Holocaustleugnung unter Strafe stellt, mindestens so lange sinnvoll und geboten, als noch unmittelbar Überlebende des Holocaust unter uns leben. Danach sollte dieses Gesetz aber aufgehoben werden. Das liegt daran, dass ein wenn auch durch unermessliches Leiden gekennzeichnetes historisches Ereignis wie der Holocaust zum – wenn auch säkularen – „Heiligtum“ nicht taugt.
Im Unterschied zum Offenbarung der Thora am Sinai, zur Auferweckung Jesu und des Engels Verkündigung an Mohammed handelt es sich beim Holocaust um überprüfte und nachgewiesene, durch Zeugen und Dokumente belegte Staatsverbrechen. Wenn westliche Gesellschaften, zumal die deutsche, der Massenvernichtung der europäischen Juden auch in Form von Ritualen gedenken, dann nicht, weil hier ein „Heiliges“ beschworen wird, sondern deshalb, weil sie damit einer unter Katastrophen gewonnenen, tief sitzenden moralischen und damit letztlich politischen Überzeugung Ausdruck verleihen: dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Der jetzt in Teheran unternommene Versuch, das zu verhöhnen, beweist lediglich, dass bestimmten Teilen der iranischen Gesellschaft die Würde des Menschen nichts wert ist.
Dass ein Staat, der von Personen dieser menschenverachtenden Überzeugung regiert wird, nicht über Nuklearwaffen verfügen darf, liegt auf der Hand.