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Archiv-Artikel

Hängepartie bei T-Online

BERLIN dpa ■ Schon im April könnte die Übernahme des Internetanbieters T-Online durch den Telekom-Konzern perfekt gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Bundesgerichtshof Beschwerden von Aktionären abweist, die die Übernahme anfechten. Aktionärsschützer rechnen sich weiter gute Chancen im Rechtsstreit gegen die Telekom aus, obwohl sie am Donnerstag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) unterlegen waren. Das OLG hatte die Wiedereingliederung von T-Online in den Mutterkonzern für rechtmäßig erklärt. Aktionäre haben dagegen geklagt, weil sie die von der Telekom gebotenen 9 Euro pro Aktie für zu niedrig halten. Trotz der Schlappe rechnen sich die Aktionäre weiter gute Chancen aus, weil das OLG Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen hat.