HARTZ-IV-MISSBRAUCH
: In Berlin nur selten Fall fürs Gericht

BERLIN | Der Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen ist nur selten ein Fall für das Berliner Sozialgericht. Die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger mache wahrheitsgemäße Angaben, so das deutschlandweit größte Sozialgericht zu der aktuellen Debatte um den Missbrauch von Sozialleistungen. Extremfälle wie arglistige Täuschung oder Bestechung kämen fast nie vor, gelegentlich aber Fälle von grob fahrlässig oder vorsätzlich falschen Angaben. In Einzelfällen müssten Hartz-IV-Empfänger Leistungen zurückzahlen. (dpa)