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Archiv-Artikel

Überfordert und wohl ungeeignet

Die Polizei darf häufiger auf Demos filmen

VON SEBASTIAN HEISER

Früher wurden Demonstranten nur gefilmt, wenn sie Straftaten begingen. Jetzt werden sie gefilmt, wenn sie viele sind. Als SPD und CDU diese Gesetzesänderung beschlossen, war ihnen bewusst, dass es Demonstranten abschrecken und einschüchtern kann, wenn ihr Protestzug von der Polizei gefilmt wird. Umso wichtiger ist Transparenz: Wenn die Polizisten, die den Demonstrationszug mit ihren Kameras begleiten, den Aufnahmeknopf drücken, dann muss die Demonstrationsleitung die Teilnehmer sofort darüber informieren können.

Bei den vielen Demonstrationen am 1. Mai hat die Polizei diese Information mehrfach unterlassen. Es lässt bereits aufhorchen, bei welchen Demonstrationen das passierte: ausschließlich bei linken. Die NPD hingegen wurde ordnungsgemäß informiert. Zufall?

Erstaunliche Ausflüchte

Die Begründungen, mit denen die Polizei rechtfertigt, warum sie die Information nicht weitergegeben hat, sind erstaunlich. Einmal haben die Beamten den Versammlungsleiter gesucht, aber nicht gefunden. Das andere Mal haben sie die Mitteilung durch eine „Kommunikationspanne“ in den eigenen Reihen verschludert.

Hallo, geht’s noch? Wie kann man solchen Polizisten nur die Verantwortung übertragen, mit Videoaufnahmen in das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit einzugreifen? Wer eine neue Aufgabe erhält und sich dann als überfordert und offensichtlich ungeeignet erweist, dem sollte man die Aufgabe schleunigst wieder entziehen.