Verhängnisvoller Trugschluss

betr.: „WTO verurteilt EU-Politik bei Genpflanzen, taz vom 8. 2. 06

Die abschließende Feststellung des Herrn Andreas Zumach, wonach wegen der Kennzeichnungspflicht genmanipulierter Nahrung, die vom WTO-Urteil nicht erfasst sei, die restriktive Praxis (?) in den EU-Ländern fortgesetzt werden könne, ist ein verhängnisvoller Trugschluss. Wäre die EU-Kommission restriktiv, dann dürfte sie weder die Gensaat noch den Anbau von Genpflanzen zulassen. Die anderen EU-Organe haben hierüber ja noch nichts beschlossen. Warum die Kommission hier zugunsten der Genkonzerne und gegen die BürgerInnen, die europaweit zwischen 70 und 80 Prozent gegen Genfood sind, entscheidet, bedarf endlich einer Aufklärung!

Die BürgerInnen wollen keine Alaska-Fisch-Gene in Erdbeeren, Spinnen-Gene in Kartoffeln, Ratten-Gene im Salat usw. Sie wollen über den Umweg Tiere und Fleisch keine gegen Pilze vergifteten Pflanzen (Genpflanzen) zu sich nehmen. Einmal angepflanzt, verbreiten sich die Pollen durch Wind und Insekten über weite Strecken und im Laufe der nachfolgenden Anbaujahre kettenreaktionsähnlich. Damit werden alle Nahrungsmittel über kurz oder lang genmanipulierten Inhalts sein. Was nützt dann noch eine Kennzeichnung?

FRANZ MAYER, Steindorf-Hofhegnenberg