: Um zu viele Ecken
ELBPHILHARMONIE Senat hält Klagedrohung der CDU für sonderbar
Der Vertrag zwischen der Stadt und dem Baukonzern Hochtief über die Fertigstellung der Elbphilharmonie „enthält keine Risiken“, erklärte am Freitag Enno Isermann, Sprecher der Kulturbehörde. Die Interpretation einer dort vereinbarten Schadenersatzklausel durch den kulturpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft, Andreas Wankum, halte er „für reichlich sonderbar“, so Isermann: „Da hat wohl jemand um zu viele Ecken gedacht.“
Die taz hatte berichtet, dass die CDU eine Verfassungsklage gegen den Vertrag prüft. Dieser enthalte eine Klausel, die der Senat nicht ohne vorherige Zustimmung des Parlaments hätte abschließen dürfen, so der Vorwurf. Danach hätte Hamburg an Hochtief mehr als 200 Millionen Euro zahlen müssen, wenn die Bürgerschaft dem Vertrag nicht zugestimmt hätte und der Baukonzern damit den Auftrag verloren hätte. Deshalb sei der Vertrag „ein Verstoß gegen das Budgetrecht der Bürgerschaft und die Hamburgische Verfassung“, sagte Wankum. Ob die CDU tatsächlich Klage einreicht, soll Ende Juli entschieden werden.
Nach Meinung von Isermann seien aber „nur die Aufwendungen erstattungsfähig, die vernünftig und zweckmäßig“ seien. Daher wären „die bei einem Scheitern der Neuordnungsvereinbarung zu erstattenden Kosten überschaubar“ gewesen.
Von „juristischen Spitzfindigkeiten“ der Union spricht FDP-Fraktionschefin Katja Suding: „Wer wie die CDU selbst verantwortlich ist für Chaos und Kostensteigerungen bei der Elbphilharmonie, sollte nicht die Gerichte bemühen, um sich reinzuwaschen.“ SMV