Erfahrungen anderer Bundesländer

Informationsfreiheitsgesetze gibt es in Berlin, Brandenburg, NRW und Schleswig-Holstein. In Brandenburg musste das Gesetz bereits geändert und die Antwortfrist auf vier Wochen begrenzt werden, da die Bürger zuvor oft monatelang auf eine Antwort der Behörden warten mussten.In Berlin hatte die Verwaltung Schwierigkeiten, den Gebührenrahmen von 10,23 und 511,29 Euro pro Anfrage richtig auszulegen. Inzwischen hilft eine verbindliche Gebührenstaffel. Der Deutsche Journalistenverband warnt davor, dass Medienvertreter „schlimmstenfalls 500 Euro für eine Auskunft zahlen“ müssten und so abgeschreckt würden, sich an Behörden zu wenden. Konflikte gab es auch darum, welche Daten preiszugeben sind: Der Fall eines Redakteurs, der unter Verweis auf das Gesetz Einblick in den Dienst-Terminkalender von Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit begehrte, liegt inzwischen beim Oberverwaltungsgericht. mac