: Knaack darf voll aufdrehen
Nach einer neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts darf im „Knaack“-Club in Prenzlauer Berg wieder nach 22 Uhr laute Musik gespielt werden. Die Richter entschieden in einem Eilverfahren, dass der Betreiber eine vom Bezirksamt Pankow verhängte lärmschutzrechtliche Auflage vorerst nicht beachten muss. Das Bezirksamt hatte den Club-Betreibern Anfang Februar 2010 die Durchführung aller lärmintensiven Veranstaltungen untersagt. Zum Schutz von Anwohnern durfte der Geräuschpegel von 25 Dezibel nicht überschritten werden. Gegen diese Auflage hatte der Betreiber Widerspruch eingelegt. Die 10. Kammer stellte in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. (Az.: VG 10 L 93.10) (ddp)